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246/2005
Stand: 14.12.2005
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Kassen sollen Kosten für das Cannabispräparat Dronabinol übernehmen

Petitionsausschuss

Berlin: (hib/MIK) Die Krankenkassen sollen die Kosten für das Cannabispräparat Dronabinol übernehmen. Dafür hat sich am Mittwochmorgen der Petitionsausschuss eingesetzt und einvernehmlich beschlossen, die zugrunde liegende Eingabe dem Bundesministerium für Gesundheit "zur Erwägung" zu überweisen. In ihrer Eingabe erläuterte die Petentin, dass sie seit 1985 nach einer Strahlenbehandlung wegen Krebs unter "unerträglichen Schmerzen" leide. 14 Jahre lang habe ihr niemand helfen können. 1998 habe ein Schmerztherapeut bei ihr dann das Cannabispräparat Dronabinol eingesetzt, dass ihr Leben "schlagartig" verändert habe. Seitdem könne sie nachts wieder durchschlafen und sei tagsüber beschwerdefrei. Seit 2001 weigere sich ihre Krankenkasse jedoch, die Kosten für dieses Mittel zu übernehmen. Nach Auffassung der Petentin ist es eine unterlassene Hilfeleistung, wenn man ihr das einzige Mittel, das ihr helfe und sie wieder Leben lasse, verweigere.

In der vom Ausschuss eingeholten Stellungnahme führte das Gesundheitsministerium aus, dass die Kostenübernahme für Dronabinol von einer entsprechenden Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschuss abhänge. Deshalb habe das Ministerium den Gemeinsamen Bundesausschuss nochmals gebeten, ein Verfahren zur Bewertung dronabinolhaltiger Individualrezepturen einzuleiten. Dieses Vorgehen des Ministeriums wie das Anliegen der Petentin wurde von den Mitgliedern des Petitionsausschusses ausdrücklich unterstützt. Es könne nicht sein, dass die als Krebspatientin austherapierte Petentin ihrem Schicksal überlassen werde und sie die teuren Medikamente, die allein ihr noch ein menschenwürdiges Leben bereiten können, selbst bezahlen müsse. Weiter wiesen die Ausschussmitglieder darauf hin, dass die Petentin mit ihrem Schicksal nicht alleine dasteht. So gebe es beispielsweise viele Tumorkranke, die auf schmerzlindernde Cannabispräparate angewiesen seien. Auch für diese Menschen sei die Kostenübernahme im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung von "großer Bedeutung".

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_246/01
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