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248/2005
Stand: 14.12.2005
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Bund beteiligt sich an Unterhaltskosten von Arbeitslosengeld-II-Empfängern

Ausschuss für Arbeit und Soziales

Berlin: (hib/VOM) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochnachmittag einstimmig einen Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD zu deren Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ( 16/162) angenommen. Darin ist vorgesehen, dass sich der Bund in den Jahren 2005 und 2006 mit 29,1 Prozent an den Kosten der kommunalen Träger für die Unterkunft und Heizung der Empfänger von Arbeitslosengeld II beteiligt. Das Gesetz soll unter der ebenfalls geänderten Bezeichnung "Erstes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch" am morgigen Donnerstag in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet werden. Der von der Koalition vorgelegte Gesetzentwurf hatte noch vorgesehen, die Bundesbeteiligung für das laufende und das kommende Jahr zu streichen, weil die Kommunen auch ohne diese Bundesbeteiligung auf die ihnen im Hartz-IV-Gesetz zugesicherte jährliche Entlastung von 2,5 Milliarden Euro kommen würden. Träger des Arbeitslosengeldes II sind nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch zum einen die Agenturen für Arbeit, zum anderen die kreisfreien Städte und Kreise, die sich für eine solche Trägerschaft entschieden haben. Der zunächst geplante Ausstieg des Bundes aus der Finanzierung war damit begründet worden, dass die Überprüfung der Unterkunfts- und Heizungskosen zum 1. Oktober dieses Jahres für die kommunalen Träger deutlich geringere Kosten ergeben habe, als dies vom Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat im Jahr 2004 angenommen worden war. Der Änderungsantrag der Koalition kommt zu dem Ergebnis, dass sich die bislang vorgesehene Form regelmäßiger Überprüfungen und Anpassungen der Kostenanteile als nicht zweckmäßig herausgestellt habe. Es soll daher ohne weitere Überprüfungen für dieses und das nächste Jahr beim Bundesanteil von 29,1 Prozent bleiben. Im nächsten Jahr ist allerdings eine gesetzliche Neuregelung der Bundesbeteiligung beabsichtigt, die für die Jahre ab 2007 dauerhaft gelten soll. Für dieses und das kommende Jahr führt die nun vorgesehene Bundesbeteiligung zu einer Belastung des Bundes von rund 3,5 Milliarden Euro jährlich. Im Ausschuss hatten die Oppositionsfraktionen zunächst das Verfahren kritisiert, wonach der Gesetzentwurf am heutigen Mittwoch in erster Lesung an die Ausschüsse überwiesen worden sei und bereits am Donnerstagnachmittag verabschiedet werden soll. Auch die Koalitionsfraktionen hielten das Verfahren für unbefriedigend und nannten es eine "absolute Ausnahme". Im Rahmen einer Güterabwägung sei man aber zu dem Ergebnis gekommen, dass die Rechtssicherheit für die Kommunen noch in diesem Jahr höher einzustufen sei. Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung ( 16/220) zur Stellungnahme des Bundesrates zu dem Entwurf die Beibehaltung der Bundesbeteiligung in Höhe von 29,1 Prozent für 2005 und 2006 ebenfalls befürwortet.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_248/01
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