FDP muss rechtswidrig erlangte Spenden an das Bundestagspräsidium abführen
Auf Grund einer Reihe von Medienberichten zu ungeklärten
Spendenvorgängen bei der FDP erklärt ein Sprecher des
Deutschen Bundestages:
Medienberichte, dass Bundestagspräsident Wolfgang Thierse die
FDP aufgefordert hat, bis zum 15. November 2002 den Betrag von
839.000 Euro an das Bundestagspräsidium abzuführen,
treffen zu. Hintergrund dafür ist § 23 a des
Parteieingesetzes, demzufolge rechtswidrig angenommene Spenden an
das Bundestagspräsidium abzuführen sind.
Inwieweit darüber hinaus die FDP mit Sanktionen nach dem
Parteiengesetz rechnen muss, hängt vom weiteren Verlauf und
dem Ergebnis der Sachverhaltsprüfung ab. Diese Prüfung
ist noch nicht abgeschlossen.
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