Haushaltssondersitzung abgelehnt
Zu seiner Entscheidung über den Antrag auf Einberufung
einer Sondersitzung des Haushaltsausschusses erklärt der
Präsident des Deutschen Bundestages Wolfgang Thierse:
Der Antrag der Unionsfraktion auf Einberufung einer Sondersitzung
des Haushaltsausschusses noch in dieser Woche war aufgrund der
gängigen Praxis nicht genehmigungsfähig. Danach ist
üblicherweise dem Widerspruch mehrer Fraktionen erhebliches
Gewicht beizumessen. Die Fraktionen von SPD und Bündnis
90/Grüne hatten der Anberaumung widersprochen. Zudem hatte ich
zu berücksichtigen, dass die beantragten
Beratungsgegenstände - insbesondere die behauptete Kenntnis
der Bundesregierung von der Haushaltslage bereits im September -
schon Gegenstand der Plenarerörterungen und der Beratungen des
Haushaltsausschusses der vergangenen Woche gewesen sind.
Ausschusssondersitzungen werden nach ständiger Praxis nur bei
Vorliegen eines zwingenden parlamentarischen Beratungsbedarfs
genehmigt, etwa weil zeitlich geplante Gesetzgebungsverfahren dies
erfordern oder wichtige Entscheidungen der Bundesregierung
unmittelbar bevorstehen. Von beidem konnte vorliegend nicht
ausgegangen werden. Dies wird durch die Tatsache gestützt,
dass Vertreter der Unionsfraktion zum gleichen Beratungsgegenstand
öffentlich die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
erörtern, der sich nur mit abgeschlossenen Vorgängen
befassen kann.
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