Landgericht gibt Bundestagspräsident Thierse im Streit mit "Bild" in allen Punkten Recht
Das Landgericht Hamburg hat heute in zwei Verhandlungen
über die von Bundestagspräsident Thierse gegen "Bild"
beantragte Unterlassungsverfügung entschieden und "Bild" zu
einer Gegendarstellung verpflichtet.
Demnach darf "Bild" nicht mehr behaupten, Thierse habe die
Abgeordneten nach Paris eingeladen, sondern muss die Feststellung
des Bundestagspräsidenten veröffentlichen "ich habe nicht
eingeladen". Bild darf ebenfalls nicht behaupten, der
Ältestenrat habe eine Zusammenkunft der beiden Parlamente aus
Anlass des 40. Jahrestages des Elysée-Vertrages abgelehnt,
sondern muss in der Gegendarstellung feststellen: " Der
Ältestenrat hat dieses Treffen nicht abgelehnt".
Schließlich darf "Bild" nicht wieder den Eindruck erwecken,
Bundestagspräsident habe in einer Reaktion auf die
unzutreffenden Tatsachenbehauptungen der Zeitung die Unwahrheit
gesagt. Im Text der Gegendarstellung heißt es dazu: "Der
hierdurch erweckte Eindruck, ich (Thierse) hätte die
Unwahrheit gesagt, ist falsch."
Den Entscheidungen des Gerichts ist - so der
Bundestagspräsident - nichts hinzuzufügen. Die am
vergangenen Dienstag erlassene Unterlassungsverfügung gegen
den Bundestagspräsidenten lässt nicht die Folgerung zu,
das Gericht halte die Kostenangaben von "Bild" für zutreffend.
Dies hat das Gericht nicht entschieden. "Bild" hatte eine Summe von
500.000 Euro angegeben. Bei der jetzt vorgesehenen dezentralen
Anreise der Mitglieder des Deutschen Bundestages von vier
verschiedenen Flughäfen entstehen aber Kosten von nur 90.000
Euro.
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