Hinweise zur Jahresakkreditierung 2003 für die Berichterstattung aus dem Deutschen Bundestag
Ab sofort können Redaktionen von Zeitungen sowie von
Hörfunk- und Fernsehanstalten für ihre Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter die Jahresakkreditierung 2003 zur ständigen
Berichterstattung aus dem Deutschen Bundestag beantragen.
Soll ein bereits für 2002 ausgestellter Jahresausweis
verlängert werden, ist die Übermittlung des betreffenden
Namens (bei mehreren Namen in einer Liste) notwendig. Bei einem
Neuantrag sendet das Pressereferat des Bundestages (PZ 1) auf
Anforderung ein Antragsformular zu.
Freiberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten sowie
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausländischer Medien
können zur ständigen Berichterstattung aus dem Parlament
ebenfalls eine Jahresakkreditierung für 2003 beantragen.
Die neuen Presseausweise können ab Montag, 6. Januar 2003, in
der Pressestelle, Wilhelmstraße 65, II. Etage (Zimmer 2.24),
abgeholt werden. Die für das Jahr 2002 ausgestellten
Presseausweise haben ab 24. Februar 2003 keine Gültigkeit
mehr.
Für die Ausgabe eines Ausweises ist die Vorlage eines
gültigen Personalausweises/Reisepasses und eines
Presseausweises notwendig. Wer für 2002 oder 2001 eine
Akkreditierung beantragt hatte, den Ausweis jedoch nicht abgeholt
hat, muss einen neuen Antrag stellen.
Für eine auf kurze Zeit beschränkte Berichterstattung aus
dem Bundestag können ? wie bisher - Tagesakkreditierungen
beantragt werden.
Für Rückfragen stehen die Kolleginnen Monika Grandel und
Corinna Weber, Tel. 030-227-32924 oder 32929, gerne zur
Verfügung.
Fax-Nummern für die Zusendung von Anträgen: 030-227-36045
oder 030-227-36245.
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