Voraussetzungen für Rückzahlung an FDP nicht gegeben
Die Pressestelle des Deutschen Bundestages teilt
mit:
Die Bundestagsverwaltung als mittelverwaltende Behörde nach
dem Parteiengesetz hat heute dem Bundesschatzmeister der FDP
Günter Rexrodt in einem Zwischenbescheid mitgeteilt, dass die
Voraussetzungen für eine Rückzahlung des für 2002
abgeführten Betrages in Höhe von 873.500 Euro zur Zeit
nicht gegeben sind.
Rexrodt selbst hatte dem Bundestagspräsidenten unter dem 18.
Dezember angeboten, die erbetene Rückzahlung dieses Betrages
zunächst zurückzustellen, bis diesbezüglich
abschließende Erkenntnisse gewonnen sind. Der
Zwischenbescheid der Verwaltung stellt in seiner vorläufigen
Beurteilung der Rechtslage darauf ab, dass zum einen weiterhin
nicht ausgeschlossen werden kann, dass der wahre Spender ein bisher
noch unbekannter Dritter ist. In diesem Zusammenhang laufen noch
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Zum anderen weist die
Verwaltung darauf hin, dass der Tatbestand der Annahme einer
unzulässigen Spende jedenfalls dann erfüllt ist, wenn sie
auf einem der Partei zuzurechnenden Konto eingeht und entsprechend
der wirksamen Verfügung eines Parteiverantwortlichen weiter
verwendet wird. Entsprechend habe der Landesvorsitzende
Möllemann im Falle des der FDP zuzurechnenden
Wahlkampfsonderkontos zu Gunsten der Deutschen Post AG
gegenüber dem Bankhaus Lampe den Auftrag erteilt, die
Lastschrift zu Lasten des Kontos vorzunehmen.
1467 Zeichen