Sachverständiger legt Kontrollgremium Bericht vor
Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums,
Volker Neumann, MdB, teilt mit:
Das nach dem Gesetz über die parlamentarische Kontrolle
nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes eingesetzte
Gremium des Deutschen Bundestages hat einstimmig beschlossen,
nachfolgende öffentliche Bewertung gem. § 5 Abs.1 Satz 5
PKGrG abzugeben:
Der vom Parlamentarischen Kontrollgremium im November 2004
beauftragte Sachverständige, Herr Vorsitzender Richter am
Bundesgerichtshof a. D. Dr. Gerhard Schäfer, hat das Gremium
am Mittwoch über das Ergebnis seiner Untersuchung zu den in
dem Buch "Bedingt dienstbereit" beschriebenen Vorgänge des
wegen Betruges zum Nachteil des BND rechtskräftig verurteilten
Norbert Juretzko informiert.
Das Kontrollgremium hat erstmals von der gesetzlichen
Möglichkeit der Beauftragung eines Sachverständigen nach
§ 2 c Kontrollgremiumsgesetz Gebrauch gemacht. Die
Beauftragung eines Sachverständigen hat sich dabei als ein
besonders effektives Kontrollinstrument bewährt, mit dem in
relativ kurzer Zeit ein konstruktives und sachdienliches Ergebnis
erzielt werden kann. Der umfangreiche Bericht ermöglicht dem
Gremium über den eigentlichen Sachverhalt hinaus viele
wichtige Erkenntnisse für seine weitere
Kontrolltätigkeit. Darüber hinaus hat der
Sachverständige in seinem Bericht Vorschläge für
eine weitere Verbesserung der Kontrolltätigkeit unterbreitet,
über die in der Zukunft sicherlich zu diskutieren sein wird.
So geht eine Anregung des Sachverständigen dahin, zur
Verbesserung der Befugnisse des Kontrollgremiums auf eine
Gesetzesänderung hinzuwirken, nach der auf die Beweiserhebung
des Gremiums die Vorschriften der Strafprozessordnung
sinngemäß Anwendung finden sollten.
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