Bundestagspräsident: BGH-Urteil ist keine Ermutigung für Bürger, die sich gegen Neonazis zur Wehr setzen
Aus Anlass des Urteils des Bundesgerichtshofes zur
öffentlichen Verwendung der Parole "Ruhm und Ehre der
Waffen-SS" erklärt Bundestagspräsident Thierse:
"Mit Erstaunen und Befremden habe ich das Urteil des
Bundesgerichtshofes zur Verwendung der Losung "Ruhm und Ehre der
Waffen-SS" zur Kenntnis genommen. Nach diesem Urteil kann der
Eindruck entstehen, dass neonazistische Parolen und Propaganda
nicht mehr strafbar seien. Eine Ermunterung und Ermutigung für
alle Bürger und insbesondere junge Menschen, die sich gegen
die Aktivitäten der Neonazis in unserem Land wenden, ist
dieses Urteil nicht."
Im Übrigen verweist der Bundestagspräsident auf die
Vorschrift des § 130 Abs. 4 StGB, in dem die Verherrlichung
der NS-Gewaltherrschaft unter Strafe gestellt ist.
Bundestagspräsident Thierse: "Es bleibt die beunruhigende
Frage, warum dieser Artikel in der Entscheidung des
Bundesgerichtshofes nicht angesprochen worden ist, denn was ist es
anderes als Verherrlichung, wenn einer der schlimmsten
Organisationen des NS-Terrors öffentlich "Ruhm und Ehre"
ausgesprochen werden kann.
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