Keine Veränderung der Verhaltensrichtlinien für Abgeordnete des Deutschen Bundestages -Ausführungsbestimmungen treten in Kraft
Unter Bezugnahme auf Presseberichte über einen angeblich
bevorstehenden Rückzug von der Neuregelung der Anzeigepflicht
sogenannter Nebeneinkünfte erklärt ein Sprecher des
Deutschen Bundestages:
Befürchtungen über eine Vertagung der neuen Richtlinien
über die Anzeige- und Veröffentlichungspflicht von
Nebeneinkünften der Mitglieder des Deutschen Bundestages sind
abwegig.
Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ist seit dem
Tag seiner Konstituierung in Kraft, und damit auch die neuen
Verhaltensregeln.
Bundestagspräsident Dr. Lammert hat schon wenige Tage nach
seinem Amtsantritt den Fraktionen einen Entwurf der dazu
erforderlichen Ausführungsbestimmungen zugeleitet.
Nachdem die Fraktionen Gelegenheit hatten, dazu Stellung zu nehmen,
wird Bundestagspräsident Dr. Lammert diese
Ausführungsbestimmungen in Kürze erlassen.
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