Verhaltensrichtlinien für Abgeordnete des Deutschen Bundestages gelten unverändert
Die vom 15. Deutschen Bundestag geänderten
Verhaltensrichtlinien für Mitglieder des Deutschen
Bundestages, die auch die Veröffentlichungspflicht von
Nebeneinkünften regeln, sind am 18. Oktober 2005 vom 16.
Deutschen Bundestag übernommen worden und standen zu keinem
Zeitpunkt in Frage. Sie gelten. In Kürze werden die
verwaltungstechnischen Ausführungsbestimmungen dazu von
Bundestagspräsident Norbert Lammert erlassen werden. Von da an
müssen die Abgeordneten binnen drei Monaten die entsprechenden
Angaben machen. Soweit sie zu veröffentlichen sind, werden sie
nach dieser Frist im Handbuch des Deutschen Bundestages
aufgeführt. Das Handbuch wird auch im Internet unter "
www.bundestag.de" veröffentlicht.
Anderslautende Meldungen entbehren jeder Grundlage.
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