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bes/vom
Finanzierung bei Ausbildung sichern
Umschulung in Gesundheitsberufen
Wirtschaft und Arbeit. Die Übergangsfrist
bei der Weiterbildungsförderung für Berufe im
Gesundheitswesen mit dreijähriger Ausbildungsdauer soll bis
Ende 2005 verlängert werden, fordern CDU/CSU (15/4385) und
Bundesrat (15/4414) in Gesetzentwürfen. Handlungsbedarf sieht
die Union, weil nach Auslaufen der Frist die Weiterbildung in
diesen Berufen nur noch in den ersten zwei Lehrjahren von der
Bundesagentur für Arbeit finanziert wird, die Finanzierung des
dritten Lehrjahres aber gesichert sein muss.
In einigen Gesundheitsfachberufen der Alten-
und Krankenpflege oder der Logopädie kann die Umschulungsdauer
wegen europarechtlicher und nationaler Vorgaben nicht auf zwei
Jahre verkürzt werden, heißt es in beiden Initiativen.
Umschulungen, die Anfang 2005 beginnen, könnten zwar weiter
von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden, aber
nur zwei Jahre lang. Im dritten Lehrjahr wären die Länder
gefordert. Diese hätten aber noch keine "geeigneten
Finanzierungsstrukturen" aufgebaut und seien nun am Zug, "ihrer
Pflicht zur Bereitstellung der Kofinanzierung bis Ende des
nächsten Jahres nachzukommen", sagt die CDU/CSU. Man
könne nicht fordern, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung
zu senken, aber der Arbeitsverwaltung Aufgaben aufbürden, die
eigentlich in andere Zuständigkeiten fielen.
Finanzstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern dürften
nicht auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden. Falls
die Finanzierung durch Dritte vor Ablauf der bisherigen Regelung
nicht gesichert werde, sei davon auszugehen, dass sich wegen der
nicht unerheblichen Kosten weniger Schüler die Ausbildung
leisten könnten. Dies hätte laut Union Auswirkungen auf
die Finanzierung und damit auf die Existenz der ausbildenden
Schulen und auf die Versorgung mit Arbeitskräften in den
Berufsgruppen.
Der Bundesrat teilt die Analyse der Union und
will die bis Jahresende befristete Ausnahmeregelung im Dritten Buch
des Sozialgesetzbuches um ein Jahr verlängern, um das
Umschulungsprogramm fortzusetzen und den Bedarf an
Pflegefachkräften zu decken. Die Länder plädieren
dafür, bei der Bundesagentur für Arbeit das
langjährige Fördervolumen wieder herzustellen. Der
Länderhaushalt lasse es nicht zu, die Mittel für die
Schulkosten zu erhöhen. In der Altenpflege seien 2002/03
bundesweit rund 58 Prozent aller Ausbildungen als Weiterbildungen
gefördert worden.
Die Regierung lehnt den Bundesratsentwurf in
ihrer Stellungnahme ab. Seit 1998 sei festgelegt, die Dauer
geförderter Weiterbildungen im Vergleich zur Erstausbildung um
mindestens ein Drittel zu verkürzen. Falls dies aufgrund
bundes- oder landesgesetzlicher Regelungen ausgeschlossen sei,
könnten bis zu zwei Drittel der Weiterbildung gefördert
werden, wenn bei Umschulungsbeginn die Finanzierung der Gesamtdauer
sicher sei. Die Finanzierung des dritten Umschulungsjahres
hänge maßgeblich davon ob, ob die Länder ihrer
Zahlungsverpflichtung nachkämen.
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