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Gegen deutsches Recht verstoßen
Mindestens 40.000 Türken haben wieder den
Pass ihres Heimatlandes
Inneres. Zweifel an der zwischenstaatlichen
Handlungsfähigkeit und Handlungswilligkeit der Bundesregierung
im Hinblick auf die EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei
und eine "rechtsmissbräuchliche" doppelte
Staatsangehörigkeit türkischer Bürger in Deutschland
stehen im Zentrum eines Antrages der CDU/CSU (15/4496). Die
Fraktion bezieht sich dabei auf Pressemeldungen über
Äußerungen des türkischen Außenamtes. Danach
seien 40.000 bis 50.000 oder mehr türkische Bürger unter
Verstoß gegen deutsches Staatsangehörigkeitsrecht illegal
im Besitz eines wieder erworbenen türkischen Passes, "und das
mit Hilfe der türkischen Regierung".
Diese habe per Runderlass im September 2001 alle türkischen
Gouverneursämter angewiesen, in Deutschland verlangte
Registerauszüge zu manipulieren und so den Wiedererwerb der
türkischen Staatsangehörigkeit gegenüber deutschen
Behörden zu "vertuschen". Die Bundesregierung soll sich nun
nachdrücklich für eine konsequente Haltung der
türkischen Regierung gegen einen Missbrauch einsetzen.
So solle die Türkei dafür sorgen, dass türkische
Staatsbürger nicht als deutsche Staatsbürger auftreten
können, wenn sie ihre deutsche Staatsangehörigkeit
aufgrund der Rechtslage verloren haben. Die Fraktion betont, es
dürfe keine Verhandlungen mit den zuständigen
Innenbehörden über "einvernehmliche" Lösungen und
auch "keine bilateralen Vereinbarungen zur Wiedererlangung" der
deutschen Staatsangehörigkeit geben.
Die CDU/CSU fordert, ein Übereinkommen über den
Austausch von Einbürgerungsmitteilungen vom September 1964 zu
ratifizieren. Dies würde die Feststellung über den
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Wiedererwerb der
türkischen Staatsangehörigkeit erleichtern. Beendet
werden müsse auch die Rechtspraxis der Türkei,
"missliebigen" Bürgern im Ausland die türkische
Staatsbürgerschaft zu entziehen, um diese Bürger nicht
zurücknehmen zu müssen. Vielmehr seien eindeutige
Vereinbarungen mit der Türkei zu treffen, wonach
türkische Bürger auch nach ihrer Entlassung aus der
Staatsbürgerschaft der Türkei wieder zurückgenommen
werden.
Schließlich sei ein Gesamtkonzept zur Bewältigung von
Sicherheitsrisiken vorzulegen und im Bundestag zu erörtern.
Ein solches Konzept müsse klare Handlungsstrategien zu den
sich möglicherweise verschärfenden Sicherheitsrisiken
durch islamistische Organisationen in Deutschland angesichts der
EU-Beitrittsperspektive umfassen.
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