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Union: Energiepass für Gebäude soll
lediglich der Information dienen
Kauf- und Mietverträge
Verkehr und Bauwesen. Ein von der Europäischen Union (EU)
vorgesehener Energiepass, der bei Bau, Verkauf oder Vermietung von
Gebäuden und Wohnungen vorgelegt werden muss, soll nach
Auffassung der CDU/CSU-Fraktion lediglich der Information dienen
und nicht juristischer Bestandteil des notariellen Kauf- oder
Mietvertrags werden. Dies fordert die Unionsfraktion in einem
Antrag (15/4506).
Es dürften vom Energieausweis keine Rechtswirkungen
ausgehen. Ferner sollte die in einer EU-Richtlinie vorgesehene
Empfehlung für die kostengünstige Verbesserung der
Gesamtenergieeffizienz nicht Bestandteil des Energieausweises sein
und ausschließlich der Beratung des
Gebäudeeigentümers dienen, betont die Union.
In Deutschland sind Angaben der Fraktion zufolge - neben
öffentlichen und gewerblichen Liegenschaften - mehr als 17
Millionen Wohngebäude betroffen, davon allein mehr als 14
Millionen Ein- und Zweifamilienhäuser. Ziel der Richtlinie sei
es vor allem, mehr Transparenz für Wohnungen und Gebäude
zu schaffen. Damit verbunden sei die Hoffnung, mehr Innovationen
und Investitionen im Gebäudebestand zur Kohlendioxid-Minderung
zu unterstützen.
Die Fraktion fordert von der Regierung unter anderem, sie solle
vor einer Entscheidung über die nationale Umsetzung der
EU-Richtlinie einen Bericht über die Ergebnisse des
Feldversuchs der Deutschen Energie-Agentur zur Entwicklung und
Erprobung des Energiepasses vorlegen. Darzustellen sei zudem, ob
und welches Fachpersonal für die Ausstellung des
Energieausweises in Deutschland bei der geplanten Einführung
zur Verfügung stehe.
Die Union fordert die Regierung ebenso auf, in Vorbereitung auf
die Haushaltsberatung 2006 eine Bewertung des
Gebäudesanierungsprogramms zur Kohlendioxid-Minderung
einschließlich des Programms "Niedrigenergiehaus im Bestand"
vorzunehmen. Die Regierung solle darüber dem Bundestag bis
September 2005 berichten.
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