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sas
Entschädigung für Bahnkunden
Gesetz gefordert
Verkehr und Bauwesen. Die CDU/CSU-Fraktion sieht die
Bundesregierung in der Verantwortung, dem Bundestag klare
gesetzliche Regelungen für Entschädigungsansprüche
von Reisenden vorzulegen, wenn sich öffentliche
Verkehrsträger verspäten oder ausfallen. In ihrem Antrag
(15/4504) fordert sie eine verbindliche Festschreibung von
Entschädigungsansprüchen von Reisenden, die prinzipiell
für alle öffentlichen Verkehrsträger gelten
sollen.
In ihren Augen ist eine freiwillige Selbstverpflichtung, wie sie
die Deutsche Bahn AG eingegangen ist, nicht mehr
zeitgemäß. Sie reiche auch deshalb nicht aus, weil sie
sich nur auf den Fernverkehr beziehe und auch dort nur in Form
eines Reisegutscheins die Kunden bei Verspätungen
entschädige.
Die Union befürchtet, dass eine entsprechende
Kulanzregelung jederzeit durch Änderung der
Geschäftsbedingungen wieder rückgängig gemacht
werden könne. Außerdem sei der Kunde gezwungen, mit
diesem Gutschein wiederum ein reguläres Bahnticket zu
erwerben. Damit entfalle für ihn die Möglichkeit,
vergünstigte Fahrscheine über das Internet zu beziehen.
Die CDU/CSU weist in ihrer Initiative auch darauf hin, dass die
"Stiftung Warentest" festgestellt habe, dass die Bahnkunden kaum
Rechte hätten und bestenfalls auf Entgegenkommen hoffen
könnten.
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