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Bundesrat will Grundstückskäufe durch
Schweizer Bauern eindämmen
Regierung hat Bedenken
Verbraucherschutz. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf
des Bundesrates zur Änderung des
Grundstückverkehrsgesetzes und des Landpachtverkehrsgesetzes
(15/4535) in ihrer Stellungnahme abgelehnt. Die darin angestrebten
gesetzlichen Änderungen gelten dem Problem, dass an der
deutsch-schweizerischen Grenze unterschiedliche agrarpolitische
Systeme mit weit auseinander klaffendem Preis- und
Subventionsniveau aufeinander treffen.
Laut Bundesrat entstehen durch Verkäufe und Verpachtungen
landwirtschaftlicher Grundstücke an Schweizer Landwirte seit
Jahren Verwerfungen mit erheblichen Nachteilen für die
Agrarstruktur im deutschen Grenzgebiet. Zwischen 1993 und 2002
seien deutschen Landwirten, die diese Flächen gepachtet hatten
oder aus Existenzgründen auf sie angewiesen seien, im
Jahresmittel rund 78 Hektar verloren gegangen. Im Jahr 2003 sei die
an Schweizer Landwirte verkaufte und verpachtete Fläche auf
310 Hektar hochgeschnellt. Dieser Trend habe sich im ersten
Halbjahr 2004 mit 138 Hektar fortgesetzt. Dabei könne auch
Schweizer Nicht-Landwirten bei Kaufverträgen nur selten die
Genehmigung versagt oder Pachtverträge beanstandet werden.
Der Bundesrat schlägt nun vor, durch Rechtsverordnung
für bestimmte Landesteile Schwellenwerte für das
Vorliegen eines "groben Missverhältnisses" festzulegen, die
von dem durch die Rechtsprechung entwickelten Schwellenwert von 150
Prozent des Verkehrswertes abweichen können, aber eine Grenze
von 120 Prozent nicht unterschreiten dürfen. Der Schwellenwert
von 120 Prozent entspreche der Grenze der finanziellen
Leistungsfähigkeit der deutschen Bauern, heißt es.
Zwischen verkaufenden deutschen Eigentümern und kaufenden
Schweizer Landwirten lägen die vereinbarten Preise
regelmäßig zwischen 25 und 49 Prozent über dem
Verkehrswert. Um beim Kauf mitzuhalten, müsse ein deutscher
Landwirt einen Preis bieten, den nur Schweizer Betriebe zahlen
könnten. Die Schweizer Betriebe setzten ihre höhere
Finanzkraft "bewusst" ein, um mit einem Verkehrswert zwischen 120
und 150 Prozent zu kaufen, bei dem deutsche Bauern nicht mithalten
könnten, der Verkauf aber nicht wegen eines "groben
Missverhältnisses" untersagt werden könne.
Schützenswerte Interessen
Die Regierung hält den Lösungsansatz für
"verfassungsrechtlich bedenklich" und verweist auf
schützenswerte Interessen von Verpächtern und
Verkäufern der Region. Oft handele es sich um Landwirte, die
ihr Altenteil mangels Nachfolger durch ein günstiges
Geschäft mit einem Schweizer Landwirt sichern wollen. Eine
Begrenzung des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs
könne zudem auch zu einer verfassungswidrigen
Ungleichbehandlung zwischen deutschen Eigentümern führen,
die an Schweizer Landwirte verkaufen wollten und anderen
Eigentümern, die ihr Grundstück an deutsche
Nicht-Landwirte verkaufen wollten.
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