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CDU/CSU-Fraktion verlangt Planungssicherheit
für Unternehmen
Emissionshandel
Umwelt. Die Bundesregierung soll eine EU-Richtlinie zum
Zertifikathandel mit Treibhausgasemissionen umsetzen, damit
Gutschriften schon in der ersten Periode des Emissionshandels
genutzt werden können. Dies fordert die CDU/CSU in einem
Antrag (15/4389). Nach den Vorstellungen der Fraktion soll sich die
Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht an den
europäischen Vorgaben orientieren und nicht darüber
hinausgehen, um einen Wettbewerbsnachteil der deutschen Wirtschaft
zu vermeiden. Gefordert wird außerdem, ein langfristig
verlässliches Regelwerk zur Verfügung zu stellen, um mit
möglichst großer Planungssicherheit auch Aspekte
abzudecken, die in der zweiten Handelsperiode relevant werden. In
der Erläuterung heißt es, die Richtlinie verknüpfe
den zum 1. Januar 2005 europaweit beginnenden Emissionshandel mit
den internationalen Mechanismen des Kyoto-Protokolls, dem "Clean
Development Mechanism" (CDM), der die Gutschrift von Zertifikaten
zur Emissionsverringerung in Entwicklungsländern vorsieht, und
der "Joint Implementation" (JI), der gemeinsamen Einrichtung von
Emissionsminderungsprojekten.
Wirtschaftlichkeit entscheidet
Den Klima-Mechanismen liege der Gedanke zugrunde, dass es
für das Weltklima unerheblich sei, in welchem Land, in welcher
Region oder auf welchem Kontinent der Treibhausgasausstoß
verringert wird. Es sei sinnvoll, dort zu reduzieren, wo dies
wirtschaftlich am günstigsten ist. Danach werde es durch die
JI ermöglicht, in bestimmten Industriestaaten zu investieren
und dafür Zertifikate gutgeschrieben zu bekommen.
Verzögerung bei den Zuteilungen der Emissionsberechtigungen
um mehrere Wochen thematisiert die CDU/CSU in einer Großen
Anfrage (15/4461). Die EU habe mit der Emissionshandelsrichtlinie
den Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2003 Zeit gegeben, diese
Vorschriften in nationales Recht umzusetzen und die Bundesregierung
habe zur Erfüllung dieser Pflicht das
Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG), das Zuteilungsgesetz
2007 (ZuG), die Zuteilungsverordnung 2007 (ZuV) und weitere
Rechtvorschriften erlassen. Entsprechend habe vom 31. August bis
zum 20. September das Antragsverfahren zur Zuteilung von
Emissionsberechtigungen nach Maßgabe des TEHG stattgefunden.
Nach der EU-Emissions- und Handelsrichtlinie hätten
Entscheidungen über die Zuteilung von Berechtigungen für
die erste Handelsperiode von 2005 bis 2007 bis Ende September 2004
gefällt werden müssen, erklärt die Union.
Aufgrund des späten Inkrafttretens des ZuG sei aber die im
TEHG vorgesehene Frist für die Zuteilung der
Emissionsberechtigung auf die Zeit vom 21. September bis 1.
November verschoben worden. Nach Mitteilung der deutschen
Emissionshandelsstelle wurden die Entscheidungen über die
Anträge in der gewünschten elektronischen Form sogar erst
deutlich nach dem 1. November 2004 getroffen. Die Bundesregierung
soll darlegen, wie sich der verspätete Bescheid über die
Zuteilungsanträge für Unternehmen mit den
Bedürfnissen nach Planungs- und Rechtssicherheit für die
vom Emissionshandel betroffenen Anlagenbetreiber vereinbaren
lässt.
Von Interesse sind dabei mögliche Schwierigkeiten mit der
benutzten Software sowie bei der Abstimmung zwischen
Bundesumweltminister und den Softwareherstellern. Gefragt wird, wie
viele Unternehmen eine Zuteilung nach Anlagenteilen beantragt haben
und welche Zahl der gestellten Anträge
nachbesserungsbedürftig waren. Dargelegt werden soll auch, wie
mit Anträgen verfahren wurde, die auf postalischem Weg
eingereicht wurden, wie eine abweichende Beantragung im Rahmen der
Verwaltungspraxis behandelt wurde, wie viele Anlagenbetreiber mit
ihren Anträgen erfolgreich waren und wie viele
Emissionsberechtigungen insgesamt erteilt wurden.
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