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Kompetenzen bei der Überwachung des
Wettbewerbs nicht "zerfasern"
Bundeskartellamt und
Regulierungsbehörde
Wirtschaft und Arbeit. Die FDP fordert die Bundesregierung auf,
eine weitere "Zerfaserung" wettbewerbsrechtlicher Kompetenzen in
Deutschland zu verhindern. Hintergrund ist die
Wettbewerbsüberwachung durch das Bundeskartellamt und durch
die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post,
die künftig auch für die Energiemärkte
zuständig sein soll. In einem Antrag (15/4561) plädieren
die Liberalen dafür, keine weiteren "Parallelstrukturen" in
der Wettbewerbsaufsicht zuzulassen und weitere sektorale
Wettbewerbsbehörden abzulehnen, um Interesseneinflüsse
bei Entscheidungen so gering wie möglich zu halten.
Außerdem soll die Regierung auf ein von der EU-Kommission
unabhängiges Europäisches Kartellamt als oberste
EU-Wettbewerbsbehörde hinwirken und bestehende
Wettbewerbsbehörden in ihrer Eigenständigkeit und
Unabhängigkeit stärken.
Ersetzt werden soll im Telekommunikationsgesetz das
Einzelweisungsrecht durch ein allgemeines Weisungsrecht, um "jeden
Anschein der politischen Einflussnahme auf wettbewerbsrechtliche
Entscheidungen" zu vermeiden. Die Führung der
Regulierungsbehörde sollte wie beimBundeskartellamt
beamtenrechtlich besetzt werden - ohne einen zusätzlichen
"politischen" Vizepräsidenten. Die Fraktion erläutert,
die 1995 gegründete Regulierungsbehörde sei
ursprünglich als vorübergehende Einrichtung gedacht
gewesen, um Post und Telekommunikation in den Wettbewerb zu
überführen. Inzwischen sei klar, dass vor allem das
Telekommunikationsnetz als natürliches Monopol länger
kontrolliert werden müsse, um Wettbewerb herzustellen. Obwohl
die Regulierung frei sein müsse von politischer Einflussnahme,
sei dem Bundeswirtschaftsminister 2004 erstmals ein
Einzelweisungsrecht eingeräumt worden. Die FDP bezeichnet das
als "ordnungspolitischen Dammbruch", der die Unabhängigkeit
der Behörde in Frage stelle. Sachgerechter wäre es
gewesen, die Kompetenz dem Bundeskartellamt zuzuweisen. Die
politische Entscheidung gebe der Regulierungsbehörde
"faktische Bestandsgarantie".
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