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sas
Dem Wettbewerb öffnen
Telekommunikation und Post
Wirtschaft und Arbeit. Sowohl der Telekommunikations- als auch
der Postbereich sollen zunehmend dem Wettbewerb geöffnet
werden. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung
(15/4584) zum Sondergutachten der Monopolkommission
"Wettbewerbsintensivierung in der Telekommunikation - Zementierung
des Postmonopols" hervor. Die Bundesregierung teile die Auffassung,
dass eine Verlängerung der gesetzlichen Exklusivlizenz
für die Deutsche Post AG ab 2008 nicht erforderlich erscheint.
Im Telekommunikationsbereich habe es bereits mit der Novellierung
des Telekommunikationsgesetzes von 1996 Änderungen gegeben. So
habe künftig nicht mehr der nationale Gesetzgeber darüber
zu entscheiden, welche Märkte aus der sektorspezifischen
Regulierung entlassen werden können. Im Einvernehmen mit dem
Bundeskartellamt und gegebenenfalls mit Zustimmung der
Europäischen Kommission treffe die Regulierungsbehörde
die Entscheidung darüber, welche Märkte für eine
Regulierung in Betracht kommen. Dies wäre unter anderem der
Fall, wenn ein oder mehrere Unternehmen auf diesem Markt über
beträchtliche Marktmacht verfügten. Darüber hinaus
soll die Monopolkommission künftig alle zwei Jahre in einem
Gutachten unter anderem den Stand und die absehbare Entwicklung des
Wettbewerbs beurteilen und der Frage nachgehen, ob nachhaltig
wettbewerbsorientierte Telekommunikationsmärkte bestehen.
Negative Einschätzung
Im Postbereich weise der Titel "Zementierung des Postmonopols"
weiterhin auf eine negative Einschätzung der
Wettbewerbsentwicklung hin, so die Bundesregierung. Die Kommission
sehe die Ursache in der Verlängerung der Exklusivlizenz der
Deutschen Post AG und nehme dadurch erneut juristische Bewertungen
vor. Begrüßt wird ein EU-Richtlinienvorschlag, der eine
steuerliche Gleichbehandlung von Postdienstleistern
einzuführen suche, um Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen.
Die Bundesregierung sehe sich aber dennoch gehalten, dem Votum des
Bundestages zu folgen und die EU-Initiative abzulehnen.
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