|
|
sad
Bundesrat: Kommunen finanziell entlasten
Jugend- und Sozialhilfe
Familie. Der Bundesrat will die Kommunen von Sozialausgaben
entlasten und hat dazu einen Gesetzentwurf (15/4532) vorgelegt. In
der Kinder- und Jugendhilfe sollen sich Eltern, junge
Volljährige und Lebenspartner stärker an den Kosten
beteiligen. Pauschalisierte Kostenbeiträge sollen die
Verwaltung vereinfachen. Der Gesetzentwurf sieht eine
Gleichbehandlung aller jungen Menschen mit Behinderung vor und
betont den Schutzauftrag des Jugendamtes bei einer Gefährdung
des Kindeswohls. Die Sonderzuständigkeit der Jugendhilfe
für seelisch behinderte junge Menschen sei zu beenden. Mit
Blick auf das Sozialhilferecht möchten die Länder allein
sachliche und örtliche Zuständigkeiten bestimmen und
verlangen einen besseren Schutz der Sozialhilfeträger vor
Kostenübernahmepflichten in Einrichtungen, die nicht dem
regionalen Versorgungsbedarf entsprechen. Weiterhin will der
Bundesrat eine vollständige Versagung der Unterkunftskosten
unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen sowie
Änderungen beim Kindergeld vornehmen. Im gesamten Bundesgebiet
ist ein Anstieg der Jugendhilfeausgaben von rund 14,3 Mrd. Euro im
Jahr 1992 auf rund 20,2 Mrd. Euro im Jahr 2002 zu verzeichnen,
heißt es zur Begründung. Auch die Ausgaben für
Sozialhilfe seien in den letzten Jahren stetig gewachsen. So seien
die Nettoausgaben von 20,28 Milliarden Euro im Jahr 1998 auf 21,91
Milliarden Euro 2002 gestiegen. Nach Auffassung der Bundesregierung
sind Leistungskürzungen nur dann vertretbar, wenn Familien
oder jungen Volljährigen mehr Eigenverantwortung zumutbar
ist.
Zurück zur
Übersicht
|