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BR
Apothekengesetz abgelehnt
Qualität der Versorgung
gefährdet
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Änderung des
Apothekengesetzes seine Zustimmung verweigert. In seiner
Begründung führt er aus, dass vor allem die qualifizierte
Akutversorgung der Krankenhäuser durch die neuen Regelungen
gefährdet werde. Eine Neuregelung der Arzneimittelversorgung
von Krankenhäusern durch Abschaffung des Regionalprinzips sei
nicht notwendig, solange eine Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofs in dieser Sache noch ausstehe.
Das Gesetz soll der Angleichung an EG-Recht dienen. Um diesen
Vorschriften Rechnung zu tragen, soll eine in der bisherigen
Fassung des Apothekengesetzes enthaltene Regelung aufgehoben
werden, wonach Krankenhäuser nur von solchen Apotheken mit
Arzneimitteln versorgt werden dürfen, die ihren Sitz innerhalb
des selben oder eines benachbarten Landkreises haben. Auch
Apotheker und Apothekerinnen, die ihren Sitz im Geltungsbereich
eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder in
einem der Vertragsstaaten des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum haben, sollen Krankenhäuser
in Deutschland mit Arzneimitteln versorgen und die Beratung des
Krankenhauspersonals sowie die zur Überwachung der
Arzneimittelvorräte erforderlichen Apothekerleistungen
übernehmen können.
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