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dpa
Verfahren künftig vereinfacht
Auslandseinsätze der Bundeswehr
Die Bundesregierung kann kleinere Auslandseinsätze der
Bundeswehr künftig im engen Kreis mit Abgeordneten
beschließen und muss dafür nicht mehr die Zustimmung des
ganzen Bundestags einholen. Der Bundesrat ließ am Freitag das
so genannte Parlamentsbeteiligungsgesetz passieren, wonach
einerseits der Handlungsspielraum der Regierung erweitert und
andererseits das Recht des Parlaments gestärkt wird. Über
den Einsatz von Erkundungsteams oder einzelner Soldaten für
internationale Operationen können demnach künftig die
Regierung und die Vorsitzenden der Fraktionen sowie der
Ausschüsse für Außen und Verteidigung und deren
Obleute entscheiden. Damit sollen unter anderem aufwändige
Sondersitzungen des Bundestags insbesondere in sitzungsfreier Zeit
bei unstrittigen Auslandseinsätzen vermieden werden.
Zehn Jahre nach der Aufforderung durch das
Bundesverfassungsgericht wird damit das Beschlussverfahren für
Auslandseinsätze der Bundeswehr gesetzlich geregelt. Zwar
hatte die Opposition im Bundestag gegen das Gesetz gestimmt, weil
es ihr nicht weit genug ging. Das Gesetz ist aber nicht
zustimmungspflichtig und berührt keine Länderinteressen,
so dass Union und FDP in der Länderkammer keinen Einspruch
einlegten. Das Gesetz beendet auch die bisher bestehende
Unsicherheit über einen umfassenden Parlamentsvorbehalt
für alle Einsätze.
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