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Mit Fitness Krankheiten trotzen
Regierung plant ein Gesetz zur Stärkung der
gesundheitlichen Prävention
Gesundheit und Soziale Sicherung. Angesichts
leerer Kassen und der demographischen Entwicklung in Deutschland
setzen alle Fraktionen des Bundestages auf gesundheitliche
Prävention und Eigenverantwortung der Menschen für ihre
Gesundheit. Dies soll helfen, langfristig Kosten zu sparen. Die
Koalitionsfraktionen wollen die gesundheitliche Prävention zu
einer eigenständigen Säule im Gesundheitswesen ausbauen
und dies gesetzlich verankern. Hierzu haben sie einen Gesetzentwurf
(15/4833) vorgelegt. Ähnliche Ziele verfolgt auch die Union in
einem Antrag (15/4830). Die Förderung von Prävention und
individueller Gesundheitsvorsorge ist ebenfalls ein Anliegen der
FDP in einer älteren Initiative (15/4671).
Die Prävention und
Gesundheitsförderung als ein viertes Standbein neben der
Akutbehandlung, der Rehabilitation und der Pflege zu etablieren sei
angesichts der veränderten Rahmenbedingungen in den sozialen
Sicherungssystemen notwendig geworden, heißt es zur
Begründung im Gesetzentwurf der Koalition. Um diese
Sicherungssysteme langfristig zu stabilisieren, sei es daher
erforderlich, die Vorbeugung von Krankheiten, die Verhütung
von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und die Förderung der
Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern. Größere
Bedeutung müsse auch der Eigenverantwortlichkeit des Einzelnen
zukommen. Dazu werde eine neue Struktur der Leistungserbringung
geschaffen, schreiben die Fraktionen in ihrem Entwurf. Das Gesetz
solle außerdem Maßnahmen regeln, die den verantwortlichen
Umgang mit der eigenen Gesundheit unterstützen. Als
Träger dieser Leistungen vorgesehen sind - so die Vorlage -
die gesetzliche Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie die
soziale Pflegeversicherung. Die Länder sollen als "wichtige
Akteure" der Prävention und Gesundheitsförderung
eingebunden werden.
Die Stiftung Prävention und
Gesundheitsförderung solle in Zusammenarbeit mit einem
"breiten, die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit widerspiegelnden
Gremium von Fachleuten" zunächst Präventionsziele und
Teilziele erarbeiten. Auf dieser Grundlage solle dann die Auswahl
der geeigneten Maßnahmen erfolgen, schreiben die Abgeordneten.
Zusätzlich werde die Qualitätssicherung der
Prävention ausgebaut. Die Kosten der
Gesundheitsberichterstattung für den Bund schätzt die
Koalition auf etwa 0,6 Millionen Euro 2006 und ab 2007 auf 1,2
Millionen Euro jährlich. Diese Mehrausgaben würden durch
Umschichtungen im Haushalt des Gesundheitsministeriums finanziert.
Für die Länder ließen sich die Ausgaben nicht
abschätzen, heißt es weiter. Im Bereich der
Sozialversicherung rechnen die Fraktionen mit einem Mehraufwand bis
2008 von bis zu 23 Millionen Euro. Dies würde langfristig
durch Einsparungen kompensiert, die durch Vermeidung von
Krankheits- und Krankeitsfolgekosten entstehen sollen, hoffen die
Abgeordneten.
Die Union begrüßt den Gesetzentwurf
der Koalition und verweist auf eigene Initiativen zur Stärkung
der Prävention in der Vergangenheit. Die Vorlage der
Regierungsfraktionen kritisiert sie als unzureichend. Der Entwurf
bedürfe "einer grundlegenden Überarbeitung mit dem Ziel,
der Prävention als einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe auch
eine angemessene Finanzierungsstruktur zu geben und sie nicht auf
die Primärprävention zu beschränken". Die Union
plädiert für bundesweit einheitliche
Präventionsziele und Qualitätskriterien. Um die Menschen
"tatsächlich" zu erreichen, sei Prävention auch in den
"Lebenswelten" wie Schulen, Kindergärten,
Senioreneinrichtungen oder Sportvereinen zu verankern. Die
betriebliche Gesundheitsvorsorge sei weiterhin von den
Sozialversicherungsträgern in eigener Verantwortung zu
übernehmen, da sie sich als erfolgreich erwiesen habe. Die von
der Koalition vorgeschlagene Finanzierung bezeichnet die Union als
inakzeptabel. Die Prävention dürfe als
gesamtgesellschaftliche Aufgabe nicht weitestgehend über
Beitragsmittel finanziert werden. Es sei vielmehr erforderlich,
dass Bund, Länder, Gemeinden und die Träger der
Sozialversicherung wie auch die private Krankenversicherung
gemeinsam und jeweils für ihren Arbeitsbereich die
erforderlichen Anstrengungen erhöhen.
Der Antrag der Liberalen (wir berichteten in
der Ausgabe Nr. 7) legt den Schwerpunkt auf die individuelle
Gesundheitsvorsorge, unterstreicht aber - ähnlich wie die
Unionsinitiative -, dass es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe
sei, die Bedeutung von Prävention zu stärken. Die FDP
fordert auch eine klare Definition der Zuständigkeit und
Finanzveranwortlichkeit für die einzelnen
Präventionsbereiche. Das Plenum hat die Vorlagen am 18.
Februar beraten und an den Fachausschuss
überwiesen.
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