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Bundestag beschließt Anpassung an
EU-Recht
Arzneimittelgesetz
Gesundheit und Soziale Sicherung. Bei Enthaltung der FDP hat der
Bundestag am 17. Februar einen Gesetzentwurf der Bundesregierung
zur Anpassung der deutschen arzneimittelrechtlichen Vorschriften an
das EU-Recht (15/4294) in geänderter Fassung angenommen. Die
geplante Novelle sieht eine Änderung der Prüfungs- und
Zulassungsverfahren für Medikamente und
Registrierungsvorschriften für homöopathische
Arzneimittel vor. In die neue Fassung der Gesetzesvorlage sind
Ergebnisse der Ausschussberatungen und der
Sachverständigenanhörung eingeflossen. Im Mittelpunkt der
Kritik der Experten stand die ursprünglich vorgesehene
generelle Kennzeichnungspflicht auf der äußeren
Umhüllung der Medikamente in Blindenschrift. Diese gehe
über die EU-Anforderungen hinaus, hieß es zur
Begründung. Die Sachverständigen hatten in diesem
Zusammenhang vor allem auf hohe Umsetzungskosten und technische
Schwierigkeiten bei der Schriftgröße auf kleinen
Packungen hingewiesen und Ausnahmeregelungen für
Präparate, die ausschließlich durch medizinisches
Personal verabreicht werden, desgleichen für
Homöopathika, Kleinstchargen und Kleinstpackungen gefordert.
Ein Änderungsantrag der Koalition - bei Enthaltung der FDP
angenommen in der abschließenden Ausschussberatung - greift
diese Vorschläge auf. Mit der Braille-Schrift sollen nun
lediglich der Name und die Stärke der Arzneien angegeben
werden. Medikamente unter 20 Milliliter oder 20 Gramm Inhalt sowie
registrierte Homöopathika sollen von der Kennzeichnungspflicht
ausgenommen werden. Dies solle auch für zugelassene
Homöopathika und Anthroposophika gelten, erläuterte die
Koalition auf eine Nachfrage der Union in der Beratung.
Präzisiert werden in der neuen Gesetzesvorlage auch die
Übergangsfristen für die Kennzeichnungspflicht in
Blindenschrift. So sollen betroffene Arzneimittel, die vor dem 30.
Oktober 2005 zugelassen werden, noch bis zum 30. Oktober 2007 in
den Verkehr gebracht werden können. Damit werde eine
ausreichende Übergangsfrist für die Pharmawirtschaft
geschaffen, andererseits im Interesse blinder Menschen ein festes
Enddatum für die Umstellung vorgeschrieben, so die Koalition.
Die nach dieser Übergangsregelung ohne Kennzeichnung bereits
ausgelieferten Arzneimittel dürfen aber noch abverkauft
werden.
Keine Zustimmung des Fachausschusses fand ein Antrag der FDP,
der die Ausnahmeregelungen noch erweitern wollte. Auf Ablehnung
stieß auch ein Vorschlag der Liberalen, auf die geplante
Verschärfung der Registrierungsverfahren bei
homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln zu
verzichten. Dies sei nach dem Gemeinschaftsrecht nicht
möglich, argumentierte die Koalition.
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