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Hohes Bußgeld soll Versender
abschrecken
Spam-Mails
Wirtschaft und Arbeit. SPD und Bündnis 90/Die Grünen
wollen die Versender so genannter Spams im Nachrichtenaustausch
durch E-Mail abschrecken. Dies ist das Ziel eines zweiten Gesetzes
zur Änderung des Teledienstegesetzes (15/4835), das der
Bundestag am 17. Februar zur Beratung an den Ausschuss für
Wirtschaft und Arbeit überwiesen hat.
Aufgrund des kostengünstigen Zugangs zum Internet und dem
darauf aufbauenden Nachrichtenaustausch per E-Mail versenden einige
Unternehmen zur Unterstützung des Marketings in großen
Mengen elektronische Post (Spam) ohne Zustimmung des
Empfängers, unter Verschleierung des Absenders und des
gewerblichen Hintergrunds. Die Bearbeitung dieser Nachrichten
führe bei Unternehmen zu hohen Produktivitätsverlusten
und bei privaten Haushalten zu erhöhten Einwahlkosten,
schreiben die Abgeordneten. Spam untergrabe auch das Vertrauen der
Verbraucher in wichtige Zukunftstechnologien. Vollständig
beseitigt werden könnten Spams nur durch ein abgestimmtes
Vorgehen, das die Service-Provider, die Verbraucher und den
Gesetzgeber einschließt. Service-Provider und Verbraucher
könnten durch Filterprogramme den Marketingeffekt
schmälern. Für die Spamer blieben jedoch genügend
Anreize, sodass der Gesetzgeber den Missbrauch dieses Mediums
eindämmen und die störungsfreie Nutzung sicherstellen
müsse. Dazu will die Koalition Täuschungsmaßnahmen,
die typisch für Spams seien, verbieten.
Im Einzelnen soll es verboten werden, in der Kopfzeile einer
kommerziellen E-Mail die wahre Identität des Absenders zu
verschleiern oder zu verheimlichen. Ferner wollen die Fraktionen
klarstellen, dass der kommerzielle Charakter einer Nachricht sich
nicht nur aus dem Text selbst ergeben muss, sondern auch schon in
der Betreffzeile einer E-Mail weder verschleiert noch verheimlicht
werden darf. Bei einem Verstoß gegen das Verbot der
Verschleierung oder Verheimlichung soll eine Geldbuße von bis
zu 50.000 Euro drohen.
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