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vom
Gentechnikrecht ändern
EU-Vorgaben umsetzen
Verbraucherschutz. SPD und Bündnis 90/Die Grünen
wollen mit ihrem Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Neufassung des
Gentechnikrechts (15/4834) EU-Vorgaben in deutsches Recht umsetzen.
Gleichzeitig hat die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (15/4828)
verlangt, das Gentechnikgesetz "wettbewerbsfähig zu
vervollständigen". Der Bundestag hat beide Vorlagen am 18.
Februar zur Beratung an den Verbraucherschutzausschuss
überwiesen.
Die Koalition schreibt in ihrer Initiative, die
Freisetzungsrichtlinie der EU enthalte hauptsächlich Elemente,
welche die Sicherheit erhöhen, beispielsweise die Beobachtung
(so genanntes Monitoring) des gentechnisch veränderten
Organismus auch dann, wenn die Genehmigung zum Inverkehrbringen
bereits erteilt wurde. Vorgesehen sind auch die zwingende
Kennzeichnung auf allen Stufen des Inverkehrbringens, die auf zehn
Jahre befristete Genehmigung dafür mit anschließender
Verlängerungsmöglichkeit sowie die Einführung eines
öffentlichen Standortregisters sowohl für Freisetzungen
gentechnisch veränderter Organismen als auch für den
Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen, wenn diese als
Produkte zugelassen sind. Ausgebaut wird auch die
Öffentlichkeitsinformation und die Beteiligung der
Öffentlichkeit, heißt es weiter.
Verfahrenserleichterungen wie behördeninterne Fristen bei der
Behandlung eines Antrags sind ebenso in der Richtlinie
enthalten.
Die Union schreibt in ihrem Antrag, die von
Verbraucherschutzministerin Renate Künast im November
vorgelegte 6-Punkte-Mängelliste zum Gesetz zur Neuordnung des
Gentechnikrechts sei noch vor der geplanten Novellierung des
Gesetzes abzuarbeiten. So sei mit der EU-Kommission verbindlich zu
klären, dass die Abgabe von Erzeugnissen an Dritte, deren
zufälliger oder technisch nicht zu vermeidender Gehalt an
gentechnisch veränderten Organismen auf eine genehmigte
Freisetzung zurückzuführen ist, nicht als
Inverkehrbringen gelte. Darüber hinaus sei der von der Union
vor knapp zwei Jahren vorgelegte Entwurf zur Änderung des
Gentechnikgesetzes in das deutsche Gentechnikrecht
einzufügen.
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