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Experten fordern Zentralisierung
Anhörung zur Saatgutanerkennung
Verbraucherschutz. Bei der Diskussion über die
Vereinfachung des Saatgutrechts herrscht unter den Experten
Einigkeit in der Forderung nach einer Zentralisierung der
Saatgutanerkennung. Dies wurde anlässlich einer
öffentlichen Anhörung am 16. Februar im
Verbraucherschutzausschuss deutlich. Grundlage war ein Bericht der
Bundesregierung über die Ergebnisse einer Prüfung des
Saatgutrechts (15/2381).
Darin empfiehlt die Regierung eine Reihe von Vereinfachungen. So
sollten die Normen für die Anforderung an den Feldbestand und
die Beschaffenheit des Saatguts herabgesetzt, der Umfang
vorgeschriebener Nachprüfungen des in den Verkehr gebrachten
Saatguts verringert und die Zahl der Arten im Artenverzeichnis zum
Saatgutverkehrsgesetz reduziert werden.
Christian Schröder vom Bundesverband Deutscher
Saatguterzeuger unterstützt die Reduzierung der derzeit 18
Anerkennungsstellen für Saatgut. Die Konzentration auf nur
eine Anerkennungsstelle sei jedoch zu weitgehend, da die sehr
unterschiedlichen Strukturen in der Saatguterzeugung mindestens
drei Anerkennungsstellen in Deutschland erforderten. Abgelehnt wird
die Herabsetzung der Anforderungen an den Feldbestand und die
Beschaffenheit des Saatguts.
Für den Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter
betonte Ferdinand Schmitz die Bedeutung der staatlichen
Saatgutanerkennung. Die vielen verschiedenen Behörden seien
jedoch nicht mehr zeitgemäß. Auch aus der Sicht von Bernd
Lüttgens vom Deutschen Bauernverband sind Vereinfachungen nur
bei Qualitätserhaltung sinnvoll. Henning Ehlers vom Deutschen
Raiffeisenverband sprach sich für eine Vereinfachung der
Saatgutanerkennung aus. Bedenken hatte er jedoch bei der
Reduzierung der Arten.
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