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Markt für Hafendienste neu regeln
Richtlinienvorschlag
Verkehr und Bauwesen. Zur Kenntnis genommen hatte das Plenum am
17. Februar eine Unterrichtung durch die Bundesregierung (15/4213)
zu einem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates über den Marktzugang für die
Hafendienste, mit dem ein gemeinschaftlicher Rechtsrahmen für
den Zugang zur Erbringung von Hafendienstleistungen geschaffen
werden soll. Zu dem Vorschlag nahm der Bundestag mehrheitlich eine
Entschließung an, die unter anderem eine Aufforderung an die
Bundesregierung beinhaltet, im Rat der Verkehrsminister keiner
Richtlinie über den Marktzugang für Hafendienste
zuzustimmen, die leistungsfähige und wettbewerbsorientierte
Anbieterstrukturen in den Seehäfen gefährdet. Die
Bundesregierung soll sich im Rat der Verkehrsminister für eine
grundlegende Überarbeitung des von der Europäischen
Kommission vorgelegten Vorschlages einsetzen, insbesondere für
Änderungen, durch die für derzeit bestehende Miet- und
Pachtverträge eine den Bestandsschutz sichernde Regelung
vorgesehen wird. Dabei folgte das Plenum einer Beschlussempfehlung
des Verkehrsausschusses (15/4692). Weiterführende
Entschließungsanträge der CDU/CSU-Fraktion (15/4837) und
der FDP (15/4846) lehnte das Plenum ab.
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