bob
Reserve der Streitkräfte wird neu
geordnet
Gesetzentwurf angenommen
Verteidigung. Ein Gesetz über die Neuordnung der Reserve
der Streitkräfte (15/4485) ist am 17. Februar mit den Stimmen
der Koalitionsfraktionen und der FDP vom Plenum angenommen worden.
Die Union stimmte dagegen. Der Verteidigungsausschuss hatte eine
entsprechende Empfehlung (15/4872) vorgelegt.
Vorgesehen ist, das Ende der Wehrpflicht für den Spannungs-
und Verteidigungsfall einheitlich für alle Laufbahngruppen auf
den Ablauf des Jahres, in dem das 60. Lebensjahr vollendet wird,
festzusetzen. Gleichzeitig werden wegen der geänderten
"konzeptionellen Rahmenbedingungen" für das Aufgabenspektrum
der Bundeswehr die Streitkräfte nicht mehr über die
Befähigung zum schnellen Aufwuchs eines größeren
Kräftepotenzials durch die Reservisten verfügen.
Im Falle einer Verschlechterung der sicherheitspolitischen Lage
werde der erforderlich werdende Wiederaufbau der Befähigung
zur herkömmlichen Landesverteidigung "deutlich mehr Zeit"
benötigen als bisher. Reservisten und Reservistinnen sollen
deshalb künftig verstärkt eingesetzt werden. Dies solle
auch ohne Rückgriff auf die klassische Mobilmachung geschehen
und mache eine sichere gesetzliche Grundlage erforderlich.
Der Bundestag beschloss eine weitere Änderung, auf die
schon der Verteidigungsausschuss mit Koalitionsmehrheit gedrungen
hatte. Diejenigen können als Reservisten einberufen werden,
die mit Inkrafttreten des Zivildienst-Änderungsgesetzes
aufgrund des Wegfalls des Tauglichkeitsgrades T3
wehrdienstunfähig geworden seien, sofern sie dies wüschen
würden. Bundesverteidigungsminister Peter Struck (SPD) gab
dazu im Verteidigungsausschuss eine Erklärung zu Protokoll.
Darin heißt es unter anderem, Zweck des
Zivildienst-Änderungsgesetzes sei es nicht gewesen,
Reservisten, die bis zum Inkrafttreten des Gesetzes mit dem
Tauglichkeitsgrad T3 gemustert worden waren, künftig pauschal
von Wehrübungen auszuschließen. Diese Nebenfolge des
Gesetzes werde nun durch die Koalitionsfraktionen behoben.
Änderungsantrag der Union abgelehnt
Die Union bezeichnete die vorgesehene Ermächtigung des
Bundesverteidigungsministers als unzureichend. Dies müsse im
Gesetz selber stehen. Die Union wollte ferner erreichen, dass
Wehrpflichtige, die ihren Grundwehrdienst bis zum 30. September
2004 geleistet hätten und nach Maßgabe des
ärztlichen Urteils verwendungsfähig mit
Einschränkung in der Grundausbildung und für bestimmte
Tätigkeiten wehrdienstfähig waren, als
wehrdienstfähig zu Wehrübungen und zu besonderen
Auslandsverwendungen herangezogen werden können. Der
Änderungantrag fand keine Mehrheit im Ausschuss. Die FDP
meinte, das Gesetz stünde auf "tönernen Füßen"
einer Wehrpflicht, die es in dieser Form am Jahresende nicht mehr
geben wird. Dennoch gehe sie mit vielen Aspekten dieses Gesetzes
konform, weshalb sie zustimme.
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