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Status privater Sicherheitsleute klären
Große Anfrage
Auswärtiges. Immer mehr nichtstaatliche Stellen
übernehmen spezifische Militär- und Sicherheitsaufgaben,
stellt die FDP in einer Großen Anfrage (15/4720) fest. Die
Fraktion sieht daher erheblichen völkerrechtlichen
Klärungs- und Regelungsbedarf. Unklarheiten ergeben sich laut
FDP etwa dadurch, dass Mitarbeiter privater Sicherheitsfirmen nicht
immer eindeutig als Söldner bezeichnet werden können. Ihr
rechtlicher Status unterscheide sich je nach Art der
übernommenen Tätigkeit.
Längst würden private Sicherheitsfirmen nicht mehr nur
militärische Aufgaben in Afrika übernehmen, sondern
weltweit agieren. Neben Regierungen und Rebellengruppen
gehörten auch transnationale Firmen und
Nichtregierungsorganisationen zu ihren Auftraggebern.
So setzten sich nichtstaatliche Sicherheitsfirmen zum Beispiel
gegen Drogenkartelle und Guerillas in Lateinamerika ein. Deutsche
Staatsbürger als Mitarbeiter solcher Firmen schienen bislang
weniger Auslandseinsätze wahrzunehmen, sondern eher in
privatisierten Gefängnissen zu arbeiten, so die Abgeordneten.
Dennoch müsse Deutschland ein Interesse daran haben, den
Einsatz privater Sicherheitsdienstleister im Konfliktfall
völkerrechtlich zu klären, so die Fraktion weiter.
Oft seien Zweifel angebracht, heißt es weiter, ob
beispielsweise für die Eskorte von Hilfsgütertransporten
in Krisenregionen die richtige Firma ausgewählt wurde und wie
es um deren Verantwortung steht. So hätten bestimmte
amerikanische Firmen trotz ihrer offensichtlichen Verstrickung in
Straftaten Aufträge bekommen. Auch weist die FDP darauf hin,
dass private Sicherheitsfirmen, die über ein großes
Waffenarsenal verfügen, den Verlauf von gewaltsamen Konflikten
beeinflussen können.
Ein weiteres völkerrechtliches Problem ergebe sich, wenn
private Söldner in ausländische Gefangenschaft gerieten.
Zu klären sei auch die Arbeit des Personen- und
Objektschutzes: Bei einer bewaffneten Auseinandersetzung sei der
rechtliche Status eines privaten Dienstleisters unklar.
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