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Betreuungsrecht wird geändert
Kompromiss bei Länderinitiative
Recht. Mit den Stimmen aller vier Fraktionen hat
der Bundestag am 18. Februar eine von der Länderkammer
vorgeschlagene Änderung des Betreuungsrechts (15/2494) in
einer vom Fachausschuss geänderten Fassung gebilligt. Der
Rechtsausschuss hatte dem Parlament dazu eine Beschlussempfehlung
(15/4874) vorgelegt. Das Gesetz wird damit am 1. Juli dieses Jahres
in Kraft treten.
Der Rechtsausschuss hatte zwei Tage zuvor zum
Teil wesentliche Änderungen an der Initiative des Bundesrats
vorgenommen. So lehnte er insbesondere angesichts der nicht
auszuschließenden Missbrauchsgefahr die Einführung einer
gesetzlichen Vertretungsmacht für Ehegatten ab. Im
ursprünglichen Entwurf war noch vorgesehen gewesen, dass einer
der beiden Ehepartner, wenn der andere in Folge einer Krankheit
oder Behinderung nicht in der Lage ist, seine Rechte und Pflichten
selbst wahrzunehmen, beispielsweise begrenzt über ein
Girokonto bestimmen darf. Der Ausschuss wies in diesem Zusammenhang
darauf hin, die Möglichkeit einer Vollmacht in Betracht zu
ziehen.
Gleichfalls verworfen wurde das Anliegen des
Bundesrates, den Betreuten zur ambulanten ärztlichen
Heilbehandlung zwangsweise - also gegen dessen Willen -
vorführen zu lassen. Ferner einigten sich die Abgeordneten des
Rechtsausschusses darauf, dass das Vormundschaftsgericht dem
Pfleger einen festen Geldbetrag zubilligen kann, wenn die
erforderliche Zeit für die Pflege vorhersehbar ist. Eines
Nachweises der vom Pfleger aufgewandten Zeit bedarf es in diesem
Fall nicht mehr. Weitergehende Ansprüche der Pfleger seien
ausgeschlossen.
Zusätzlich wurde vereinbart, dem
Vormundschaftsgericht die Möglichkeit zu geben, sich durch
bestehende Gutachten Kenntnisse über den Betroffenen zu
verschaffen und das Verfahren insgesamt effektiver zu gestalten. So
sollen kostenintensive weitere Gutachten vermieden werden. In einem
neuen Gesetz über die Vergütung von Vormündern und
Betreuer werden die Vorschriften dazu zusammengefasst. So soll ein
Vormund für jede Stunde zwischen 19,50 und 33,50 Euro je nach
Qualifikation bekommen. Ein Betreuer soll zwischen 27 und 44 Euro
je anzusetzender Stunde erhalten.
Die SPD führte aus, sie könne mit
dem Kompromissvorschlag "sehr gut leben". Das Ehrenamt werde
gestärkt, und auch für die Betreuten sei eine Lösung
gefunden worden. Besonders zufrieden zeigten sich die
Sozialdemokraten damit, dass Richter auf Probe im ersten Jahr nach
der Ernennung nicht in Betreuungssachen tätig sein
dürfen. Es bedürfe dieses Mindestmaßes an
richterlicher Erfahrung.
Auch die CDU/CSU zeigte sich ebenfalls
zufrieden mit der gefundenen Einigung. Wichtig sei ihr, darauf
hinzuweisen, dass es nach Ablauf von zwei Jahren (im Sommer 2007)
einen von der Regierung vorgelegten Bericht über die durch das
Gesetz geregelten Erfahrungen geben müsse.
Bündnis 90/Die Grünen zeigten sich
glücklich, dass die Vorschriften zur Ehegattenvollmacht und
zur zwangsweisen Vorführung eines Betroffenen zur
ärztlichen Behandlung weggefallen seien. Die Fraktion ist
zuversichtlich, dass auch der Bundesrat seine Zustimmung zu dem
Gesetzesvorhaben geben werde.
Die FDP bekundete ebenfalls ihre Zustimmung.
Ein Wermutstropfen bleibe aber doch: Nach dem Urteil des
Bundesfinanzhofes ist die Gewerbesteuerpflicht auch auf die
Betreuer anzuwenden. Dies sei nicht hinnehmbar.
Mit der Gesetzesänderung sollen
bestehende Missstände beseitigt, der bürokratische
Aufwand minimiert und das Vergütungsrecht reformiert
werden.
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