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Unsicherheit über den Erhalt der
Häftlingshilfestiftung bleibt
Unionsantrag abgelehnt
Inneres. Mit den Stimmen der Koalition gegen das Votum von
CDU/CSU und FDP hat der Innenausschuss am 16. Februar einen Antrag
der Union zur Häftlingshilfestiftung (15/3763) abgewiesen.
Diese hatte die Koalition aufgefordert, den Antrag zu
unterstützen, um die durch Strukturdiskussionen, mangelnde
Finanzen und Zeitverträge entstandene Unsicherheit über
eine Schließung der Stiftung zu beenden.
Die Union führte an, die letzten Haftopfer des SED-Staates
hätten erst 1989 die Gefängnisse verlassen und auch der
Bundestag habe die Antragsfrist für Neuanträge von
SED-Opfern einvernehmlich bis zum 31. Dezember 2007
verlängert. Die SPD entgegnete, ihr Anliegen sei es, den
betroffenen Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen und dafür zu
sorgen, dass sie ihre Leistungen erhalten. Es müsse aber
erlaubt sein, über andere Strukturen nachzudenken, um dies zu
gewährleisten. Zudem seien die Überlegungen des
Bundesinnenministeriums auf einen entsprechenden Auftrag des
Bundesrechnungshofes zurückzuführen.
Die Bündnisgrünen bestätigten den Sachstand
insgesamt als richtig dargestellt. Daher wolle man dafür
sorgen, dass die Arbeit der Stiftung erhalten bleibe. Zu bedenken
sei aber, dass Verwaltungsaufwand und erbrachte Leistungen in
keinem sinnvollen Verhältnis mehr stünden. Die FDP hatte
erklärt, im Kern gehe es um die Verwaltungsstruktur.
Andererseits sei nicht zu leugnen, dass seit Antragstellung im
Herbst 2004 fast ein halbes Jahr verstrichen sei, ohne dass etwas
passiert wäre. So sei es nur legitim, mangels vorhandener
Alternativen nun dem Unionsantrag zuzustimmen und die Arbeit der
Stiftung bis 2007 mit der auch von und von der Bundesregierung
bestätigten notwendigen Summe von 3,9 Millionen Euro zu
unterstützen. Dem stellten sich die Koalitionsfraktionen
einmütig entgegen: da es keinen Antrag gebe, die
Stiftungsarbeit zu beenden, gebe es auch keine Veranlassung, dem
Antrag zuzustimmen. Er sei schlicht "überflüssig".
Zu einem inhaltlichen Dissens war es auch in der Frage einer
Entschädigung der nach Kriegsende nach Russland verschleppten
Zwangsarbeiterinnen gekommen. Die CDU/CSU hatte hierzu eine
Größenordnung von unter 100.000 angegeben, was von der
SPD energisch in Frage gestellt wurde. Bei einer
Ausgangsgrößenordnung von etwa 350.000 verschleppten
Frauen sei 60 Jahre nach Kriegsende eine Größenordnung
von 100.000 noch lebenden Betroffenen nicht möglich. Die Union
spiele hier mit unzutreffendenZahlen. Zudem seien die verschleppten
Zwangsarbeiterinnen als "Geltungskriegsgefangene" eingestuft und
mit einer bis zwei D-Mark pro Tag für die Zeit der
späteren Rückkehr entschädigt worden. Eine
neuerliche Entschädigung sei rechtlich nicht zulässig.
Dazu sagte die Union, von meisten überlebenden Opfern seien
seinerzeit in die damalige DDR zurückgekehrt und hätten
daher nie eine Entschädigung erhalten.
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