|
![](../../../layout_images/leer.gif) |
wol
Moderneres Datenschutzrecht nötig
Entschließung verabschiedet
Inneres. Zum 19. Tätigkeitsbericht des Bundesbeauftragten
für den Datenschutz über die Jahre 2001 und 2002 hat der
Deutsche Bundestag am 17. Februar einen gemeinsamen
Entschließungsantrag aller vier Fraktionen des Hauses
verabschiedet. Der Innenauschuss hatte dazu eine entsprechende
Beschlussempfehlung vorgelegt (15/4597).
In dem als Unterrichtung vorgelegten Bericht hatte sich der
Datenschutzbeauftragte mit der Novellierung des
Bundesdatenschutzgesetzes im Zuge der Umsetzung der
europäischen Datenschutzrichtlinie befasst und weitere
Reformbemühungen zum Datenschutzrecht vorgestellt. Besondere
Beachtung fand die Verwaltungsmodernisierung wegen der Auswirkungen
auf den Datenschutz und die Problematik wachsender
Datenbestände im nicht-öffentlichen Bereich.
Mit der nun verabschiedeten Entschließung wird die
Modernisierung und Weiterentwicklung des Datenschutzrechts für
unverändert erforderlich erklärt. Der Bundesregierung
wird darin aufgetragen, den Schwerpunkt zunächst auf eine
kontinuierlichen Vereinfachung des Rechts und eine Konzentration
der Vorschriften im Bundesdatenschutzgesetz zu legen und
Sonderregelungen auf das unabweisbar notwendige Maß
zurückzuführen. Weiter ist noch in dieser
Legislaturperiode ein Ausführungsgesetz zum
Bundesdatenschutzgesetz vorzulegen, um Leerlauf bei der
jüngsten Novellierung zu vermeiden. "Zügig" sei neben
weiteren Aufgaben auch ein Gendiagnostikgesetz vorzulegen. Die
Entschlüsselung des menschlichen Genoms und der
Anwendungsmöglichkeiten erfordere eine umfassende gesetzliche
Regelung genetischer Untersuchungen für medizinische Zwecke,
zur Lebensplanung, bei Abstammungsgutachten, im
Versicherungsbereich, im Arbeitsleben und in der wissenschaftlichen
Forschung, heißt es in der Vorlage.
Zurück zur
Übersicht
|