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bob
Wettbewerbsaspekte beachten
Rechtssicherheit für
Computerprogramme
Recht. Der Bundestag hat am 17. Februar einen Antrag (15/4403)
aller Fraktionen angenommen, in dem die Bundesregierung
aufgefordert wird, bei Maßnahmen zur Reform des Schutzes
geistigen Eigentums bei Computerprogrammen sowie im
informationstechnischen Bereich verstärkt standort-,
wettbewerbs- und innovationspolitische Aspekte zu
berücksichtigen. Ferner muss sie die besonderen
Entwicklungsbedingungen und spezifischen Merkmale von
Computerprogrammen beachten. Der Rechtsausschuss hatte dazu eine
Beschlussempfehlung (15/4787) vorgelegt.
SPD und Bündnisgrüne erklärten im Verlauf des
parlamentarischen Verfahrens, unter anderem sei es zentrales
Anliegen des Antrages, bei der Definition des "technischen
Beitrags" einer Computer-Erfindung Rechtssicherheit herbei zu
führen. Die Diskussion über die Patentierbarkeit von
Software werde in so genannten interessierten Kreisen zum Teil mit
unsachlichen Argumenten und dahinter stehenden wirtschaftlichen
Interessen geführt.
Ausgewogenes Patentrecht
Die Union machte deutlich, bei weiteren Beratungen des
Richtlinienentwurfs auf EU-Ebene sei vor allem auf ein ausgewogenes
Patentrecht hinzuwirken, das sich auch an der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofes orientiere. Die Regierung müsse die
Bundestags-resolution bei Beratungen auf EU-Ebene
berücksichtigen. Die FDP bekräftigte, die
Patentierbarkeit von Software-Produkten sei vor allem für den
Mittelstand von großer wirtschaftlicher Bedeutung.
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