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Antrag zum Verbleib von Fototafeln abgelehnt
Aufständische des 17. Juni
Kultur und Medien. Der Bundestag wird sich mit den Fototafeln
der Arbeitsgemeinschaft "13. August", die aus Anlass des 50.
Jahrestages des Volksaufstandes in der DDR am 17. Juni 1953 an die
Fassade des Bundesfinanzministerium angebracht wurden, nicht mehr
beschäftigen: Das Parlament hat am 17. Februar mit den Stimmen
der Koalition einen Antrag der CDU/CSU (15/3800) abgelehnt. Darin
hatte die Fraktion einen dauerhaften Verbleib der Fototafeln am
Finanzministerium gefordert. Ursprünglich wurden sie dort
für eine befristete Zeit angebracht. In den
Ausschussberatungen sprachen sich die Antragsteller für eine
einvernehmliche Lösung des Problems in Absprache mit allen
Beteiligten aus.
Gegenstück zu SED-Propaganda
Laut Union sind die Fototafeln das bislang einzig wahrnehmbare
Denkmal für die Aufständischen und ein Gegenstück
zum Wandgemälde an der Hausfassade, das propagandistisch das
SED-Regime verherrliche. Sie sollten das im Boden vor dem
Gebäude eingelassene Denkmal ergänzen. Laut Koalition ist
der Bundestag nicht der richtige Ort für die Entscheidung
über die Fototafeln. Die SPD begründete ihre Ablehnung
auch mit rechtlichen Problemen wegen der Befristung. Auch
würde das ursprüngliche künstlerische Konzept
zerstört, das durch die Verlagerung des Denkmals in die Erde
ein Spannungsfeld zum Fries im Stil des sozialistischen Realismus
erzeugen wolle.
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