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dpa
Erst zahlen - dann fahren
Gebühren für Kfz-Zulassung
Autofahrer müssen damit rechnen, dass ihr Fahrzeug
künftig erst zugelassen wird, wenn sie die damit verbundenen
Gebühren gezahlt haben. Nach dem Deutschen Bundestag stimmte
am 18. März auch der Bundesrat einem entsprechenden
Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bund und
Ländern zu. Danach hat es künftig jedes Land selbst in
der Hand, ob es Zulassungen an die Entrichtung aktueller oder gar
rückständiger Gebühren koppeln will.
Die Länder, die ursprünglich eine bundesweit
verbindliche Regelung im Straßenverkehrsgesetz angestrebt
hatten, schieben zum Teil eine Bugwelle unbezahlter Rechnungen vor
sich her. Zugleich bleibt es nach dem Willen der Länder bei
den heute strengen Voraussetzungen für den Betrieb einer
Schule zur Ausbildung von Fahrlehrern. Danach müssen
Interessenten zuvor mindestens drei Jahre lang bereits im Besitz
einer Fahrschulerlaubnis gewesen sein. Der Bund wollte diese
Bedingung abschaffen.
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