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dpa
Bessere Betreuung für Behinderte und
Alte
Weg frei für Reform
Der Bundesrat hat am 18. März den Weg für eine bessere
Betreuung von Behinderten, schwer Kranken und alten Menschen
freigemacht. Mit der Reform des Betreuungsrechts soll sowohl die
Qualität der Betreuung von Geschäftsunfähigen
verbessert als auch die Justizhaushalte der Länder entlastet
werden. Die Abgabe von Vorsorgevoll- machten soll danach
erleichtert werden. Darin können die Bürger selbst einen
Vertreter benennen, der sich im Falle von Krankheit oder Alter um
ihre rechtlichen Angelegenheiten kümmern soll. Die Vollmachten
können künftig in einem Register hinterlegt werden.
Betreuungsvereine dürfen künftig dabei Rat erteilen.
Weiterer Kernpunkt ist eine Änderung der Vergütung
für die Betreuer, die vom Gericht für die
Geschäftsunfähigen bestellt werden können. Es soll
eine Pauschalvergütung eingeführt werden, um die rasant
gestiegenen Kosten einzudämmen. Bisher war die
Stundensatzhöhe gesetzlich vorgegeben, allerdings konnten die
Betreuer die nachgewiesene Betreuungszeit in Rechnung stellen. Der
Stundensatz soll in Zukunft pauschaliert werden.
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