sas
Unangemeldete Kontrollen stärken
Initiative der CDU/CSU zu
Pflegeheimen
Familie. Die Zahl der angemeldeten Kontrollen in Heimen zu
reduzieren und stattdessen unangemeldete Kontrollen durch den
Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und durch die
Heimaufsicht zu verstärken, ohne dass damit eine
größere zeitliche Belastung für die Heime verbunden
ist, hält die CDU/CSU-Fraktion für notwendig. In ihrem
Antrag (15/4932) tritt sie dafür ein, bürokratische
Anforderungen in Pflegeeinrichtungen abzubauen.
Sie begründet ihren Vorstoß damit, dass
Pflegekräfte derzeit lediglich 40 bis 55 Prozent ihrer
Arbeitszeit den Bewohnern von Altenhilfeeinrichtungen widmen
könnten. Die übrigen Zeiten würden etwa für
Dienstübergaben oder das Abarbeiten bürokratischer
Anforderungen verwendet.
Darüber hinaus bezieht sich die Fraktion auf eine Studie
des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung in
Köln, das in der Pflege einen dramatischen Personalmangel
festgestellt hat. Allein in der stationären Altenpflege
fehlten bundesweit 20.000 Fachkräfte, um die bestehenden
Überstunden der vorhandenen Pflegekräfte abzubauen. Der
Unionsantrag ist am 18. März in den federführenden
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
überwiesen worden.
Wesentlichen Handlungsbedarf sieht die Union deshalb darin, die
Koordination und den Informationsaustausch zwischen den
verschiedenen Prüfbehörden zu verbessern. Zwar seien
Heimaufsicht, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung und
Pflegeversicherungen schon jetzt durch das Heimgesetz zur
Kooperation verpflichtet, in manchen Bereichen komme es aber
dennoch zu Doppel- oder Mehrfachprüfungen. Hier rät die
Union, in einem Modellprojekt prüfen zu lassen, inwiefern
Doppel- und Mehrfachprüfungen durch einen gemeinsamen
Prüf- und Fragenkatalog sowie die Beschränkung auf nur
ein Kontrollgremium vermieden werden können.
Auch hält sie es für geboten, die
Prüfungskompetenzen von staatlicher Heimaufsicht und MDK klar
voneinander abzugrenzen. Ziel müsse sein, dass die
verschiedenen Prüfungen zu einer besseren Pflege führen
und die Ergebnisqualität dabei in den Mittelpunkt der
Kontrollen rückt. Die Bundesregierung müsse deshalb
dafür Sorge tragen, dass die Ergebnisqualität
gegenüber der Prozess- und Strukturqualität im
Vordergrund steht. Darüber hinaus verlangt die Union, dass die
Regierung voneinander abweichende Regelungen im Heimgesetz und im
Pflegeversicherungsgesetz sowie für die Behindertenhilfe in
Einklang bringt.
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