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sas
Ein Leben mit Hindernissen
Behinderte Menschen
Familie. Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte
Teilhabe am öffentlichen Leben zu sichern, ist Ziel eines
Antrags der CDU/CSU-Fraktion (15/4927). Sie regt darin
Parkerleichterungen für Behinderte und eine Klarstellung bei
der Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln an.
Ersetzt werden soll vor allem der Satz auf dem
Schwerbehindertenausweis "Die Notwendigkeit ständiger
Begleitung ist nachgewiesen". Es gehe vielmehr um eine
Formulierung, die das mit dem Merkzeichen "B" einhergehende "Recht"
von Behinderten auf eine Begleitperson verdeutlicht. Dies stehe im
Gegensatz zur "Pflicht" oder "Notwendigkeit" einer Begleitung von
Schwerbehinderten. Die derzeit noch geltende Formulierung im
Ausweis zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen
Personennahverkehr stehe im Widerspruch zu den Zielen des
Gleichstellungsgesetzes für Menschen mit einem Handicap und
den Bestrebungen, deren eigenständige Lebensführung
soweit wie möglich zu fördern. Zudem könne sie zu
Missverständnissen führen.
Die Union bezieht sich dabei auf Erfahrungsberichte Betroffener,
nach denen Behinderten ohne Begleitperson die Beförderung in
öffentlichen Verkehrsmitteln oder der Zutritt zu
Veranstaltungen mit dem Hinweis verwehrt wurde, das Fahrpersonal
wolle für mögliche Unfälle durch das Fehlen einer
Begleitperson nicht haftbar gemacht werden.
Im Weiteren geht es den Antragstellern darum, auch
Schwerbehinderten, bei denen die gesundheitlichen Voraussetzungen
für die Einstufung mit dem Merkmal "aG"
(außergewöhnliche Gehbehinderung) nicht vorliegen, unter
bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen nach der
Straßenverkehrsordnung zu gewähren. So soll gerade die
Gruppe der so genannten "Ohnarmer", Contergangeschädigte, die
nur auf ihre Füße als Greif- und Gehwerkzeuge angewiesen
sind, in den Katalog für den Anspruch auf Erleichterung
aufgenommen werden können. Diese Parkerleichterungen sollen
jedoch nicht einhergehen mit der Ausstellung eines
Parksonderausweises, der zum Parken auf den Parkplätzen mit
dem Rollstuhlfahrersymbol berechtige.
Erweitern möchte die Union den Personenkreis auch um
Schwerbehinderte, denen ein Grad der Behinderung von wenigstens 80
allein in Folge von Funktionsstörungen der unteren
Gliedmaßen oder der Lendenwirbelsäule und die Merkzeichen
"G" und "B" bescheinigt wurden. Weiterhin sollen
Morbus-Crohn-Kranken und Colitis-Ulcerosa-Kranken mit einem
hierfür festgestellten Grad der Behinderung von wenigs-tens 60
Parkerleichterungen zugute kommen. Gleiches gilt für
Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür
festgestellten Grad der Behinderung von wenigstens 70 Prozent.
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