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Höhere Strafen für Täter
gefordert
Sexuelle Gewalt gegen Kinder
Familie. Der Bundestag hat am 17. März einen Antrag der
Koalitionsfraktionen für einen besseren Schutz von Kindern und
Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung (15/3211)
befürwortet. Für den Antrag stimmten SPD und Bündnis
90/Die Grünen sowie die FDP, die Union enthielt sich der
Stimme. Das Parlament folgte dabei einer Empfehlung (15/4553) des
Familienausschusses. In ihrer Initiative waren die Antragsteller
dafür eingetreten, den strafrechtlichen Schutz sowie den
Opferschutz fortzuentwickeln und eine umfassende Gesamtstrategie
für eine wirkungsvolle Bekämpfung von sexueller Gewalt
gegen Kinder zu erarbeiten.
Im Einzelnen fordern die Abgeordneten in ihrer Initiative die
Bundesregierung auf, den Anfang 2003 beschlossenen "Aktionsplan zum
Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und
Ausbeutung" in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten stetig
weiterzuentwickeln und umzusetzen. Wichtig sei auch der Ausbau des
Kinder- und Jugendtelefons sowie der Aufbau der Elterntelefone.
Weiter fördern solle die Bundesregierung das bundesweite
Informationszentrum zu Kindesmissbrauch und
Kindesvernachlässigung. Aus der Sicht der Parlamentarier soll
auch die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich
verstärkt werden. Darunter verstehen sie die Mitarbeit in den
Gremien der Vereinten Nationen und der EU.
In der abschließenden Ausschussberatung hatte die SPD
argumentiert, die sexuelle Ausbeutung von Kindern müsse
genauso wie Drogendelikte als Teil der organisierten
Kriminalität verstanden werden. Dieses Problem müsse zum
dauerhaften Bestandteil des Aus- und Fortbildungsprogramms des
Auswärtigen Amtes gemacht werden. Von der Tourismusbranche
erwartet die SPD, das Thema ernsthafter zu begleiten und mit ihren
Partnern entsprechende Seminare und Fortbildungen zu
veranstalten.
Die Union verwies darauf, in der vergangenen Wahlperiode selbst
einschlägige Initiativen unternommen zu haben. Dabei habe sie
unter anderem die nachträgliche Sicherungsverwahrung im
Sexualstrafrecht verlangt, den sexuellen Missbrauch von Kindern als
Verbrechen einzustufen und bereits die Anbahnung von Kontakten, bei
denen es zum sexuellen Missbrauch von Kindern käme,
strafrechtlich wirksamer zu erfassen. Auch sie erkannte die
Notwendigkeit, berufs-ethische Standards für die
Tourismusbranche zu schaffen und erklärte sich mit der
Zielsetzung des vorliegenden Antrags weitgehend einverstanden.
Bezogen auf die Unionsforderung nach einer Verschärfung des
Strafrechts äußerten Bündnis 90/Die Grünen
Skepsis an den begrenzten Möglichkeiten des Strafrechts. Mit
Blick auf die Zahl von 16.000 Fällen sexueller Gewalt gegen
Kinder gelte es, verstärkte Anstrengungen bei der
Präventivarbeit und Aufklärung zu unternehmen.
Die FDP-Fraktion nannte den vorliegenden Antrag ein
"willkommenes Signal", um erneut für diesen Problembereich zu
sensibilisieren. In ihren Augen stellt das Thema eine
Dauerherausforderung dar. Bereits unter liberalen Justizministern
sei erreicht worden, dass Pornographie mit Freiheitsstrafen bis zu
zehn Jahren geahndet werden könne.
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