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vom
Geheimschutz vereinheitlichen
Rüstungskooperation
Wirtschaft und Arbeit. Die Bundesregierung hat einen
Gesetzentwurf zu dem OCCAR-Geheimschutzübereinkommen vom
September 2004 (15/4979) vorgelegt. Das OCCAR-Übereinkommen
(Organisation Conjointe de Coopération en Matière
d'Armement) war 1998 von Deutschland, Frankreich, Italien und
Großbritannien mit dem Ziel abgeschlossen worden, bei der
Rüstungsproduktion und -beschaffung zusammenzuarbeiten. 2003
sei Belgien der OCCAR beigetreten, Spanien und die Türkei
hätten ihr Beitrittsinteresse bekundet, heißt es. Damit
sei eine zwischenstaatliche Organisation geschaffen worden, um
Rüstungsprogramme zu koordinieren und zu beaufsichtigen und
gemeinsame zukunftsorientierte Tätigkeiten zu
fördern.
Ziel sei es, die Effizienz des Managements bei
Kooperationsvorhaben im Hinblick auf Kosten, Zeitplanung und
Leistungen zu erhöhen und einen einheitlichen Markt
herauszubilden. Der Austausch geheimhaltungsbedürftiger
Informationen innerhalb der OCCAR setze voraus, heißt es
weiter, dass dies auf der Basis gemeinsamer Grundsätze und
Mindestmaßstäbe geschieht. Jeder Mitgliedstaat müsse
darauf vertrauen können, dass seine Geheimnisse, welche die
Kooperationsprogramme betreffen, auch innerhalb der Organisation
geschützt werden. Daraus ergebe sich die Pflicht der
Mitgliedstaaten, alle Staatsangehörigen, die Zugang zu
Verschlusssachen ab dem Geheimhaltungsgrad "VS-Vertraulich" haben,
einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Der
Gesetzentwurf dient dazu, die Vereinbarungen des
Geheimschutzübereinkommens in Deutschland zu ratifizieren.
Der Bundestag hat die Vorlage am 17. März im Plenum beraten
und anschließend an den Ausschuss für Wirtschaft und
Arbeit überwiesen.
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