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sas
Auf Berichte nicht verzichten
Hochbaustatistikgesetz
Verkehr und Bauwesen. Auf Ablehnung stieß am 16. März
im Verkehrsausschuss ein vom Bundesrat eingebrachter Gesetzentwurf
(15/4738), der Gemeinden und Gemeindeverbände von
Berichtspflichten beim Hochbaustatistikgesetz entbinden wollte. Bei
der Debatte betonte auch die Koalition die Notwendigkeit, den
Gesamtkomplex statistischer Erhebungen im Sinne eines
Bürokratieabbaus zu überprüfen. An die Adresse der
Bundesländer gerichtet kritisierte sie aber, dass die
jährlich zu ermittelnden Daten der Baufertigstellungsstatistik
je nach Bauvorhaben und nach Bundesland künftig von der
auskunftspflichtigen Bauaufsichtsbehörde, dem Bauherren oder
dem mit der Baubetreuung Beauftragten an das jeweilige Statistische
Landesamt gemeldet werden müssten.
So käme es zu einer Verlagerung der Berichtspflicht von
öffentlichen hin zu privaten Institutionen. Die damit
verbundene Mehrbelastung stehe einem angestrebten
Bürokratieabbau entgegen. Ein Vertreter der Bundesregierung
erklärte, man nehme sich zurzeit sämtliche statistische
Erhebungen und die damit verbundenen Kosten vor. Er forderte in
diesem Zusammenhang mehr "Ehrlichkeit" von den Parlamentariern. Die
seitens der Länder geäußerten Wünsche nach
Bürokratieabbau stünden im Widerspruch zu dem
Informationsbedürfnis des Parlaments. Gehe es nach letzterem,
könnte es eher noch mehr Daten geben. Die monatlich erhobenen
Baufertigstellungen seien unverzichtbar, da sie wichtige
Informationen zur konjunkturellen Entwicklung des Landes liefere.
Die Opposition nannte die Argumente der Bundesregierung "nicht
nachvollziehbar". Die Gemeinden empfänden die Berichtspflicht
als "Klotz am Bein". Würde der Vorschlag des Bundesrates
umgesetzt, könne dies auch zu einer Beschleunigung bei den
Genehmigungsverfahren führen.
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