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Zuständigkeit der Länder nicht
beschneiden
Berliner Flughäfen
Verkehr und Bauwesen. Abgeordnete der Opposition konnten sich
mit ihrer fraktionsübergreifenden Initiative (15/3727), den
Flughafen Berlin-Tempelhof offen zu halten, am 18. März im
Bundestag nicht durchsetzen. Mit ihrer Ablehnung folgte das Plenum
einer Empfehlung des Verkehrsausschusses (15/4508).
In den Beratungen des Verkehrsausschusses hatte die SPD zu
bedenken gegeben, dass nach dem Grundgesetz für das Betreiben
von Flughäfen und für Entscheidungen über diese die
jeweiligen Länder zuständig seien und der Bundestag sich
nicht in Landesangelegenheiten einmischen solle. Zudem erwarte man,
dass per Gerichtsentscheidung der Flughafen Berlin-Tempelhof nicht
vor dem Vorliegen des bestandskräftigen
Planfeststellungsbeschlusses des Flughafens Berlin-Brandenburg
International außer Betrieb gehe. Bündnis 90/Die
Grünen schlossen sich der Argumentation der SPD weitgehend an.
Die CDU/CSU nannte die Schließung des Flughafens
Berlin-Tempelhof ohne Nachnutzungskonzept "betriebswirtschaftlich
kurzsichtig und verkehrspolitisch unverantwortlich".
Bundesinteressen seien insofern berührt, als der Bund mit
26 Prozent an der Berliner Flughafengesellschaft beteiligt sei und
zwei Drittel des Flughafengeländes sich in Bundesbesitz
befänden. Die FDP bemängelte, dass Angebote Privater, den
Flughafen Berlin-Tempelhof weiter zu betreiben, nicht
vorurteilsfrei geprüft worden seien.
In einem Antrag (15/4839) bezweifelte die CDU/CSU, dass die
Fernbahnanbindung für den neuen Flughafen Berlin-Brandenburg
International (BBI), über die auch der Flughafenshuttle
geleitet werden soll, rechtzeitig zur geplanten Inbetriebnahme des
Großflughafens 2010 fertig gestellt sein wird. Im Bereich des
Berliner Eisenbahn-Außenrings soll eine Verbindungskurve zum
Terminal des BBI entstehen, auf der die Dresdner Bahn und der
Airport-Express fahren sollen. An die Bundesregierung richtet die
Fraktion deshalb die Forderung, auf alle Beteiligten bei dem
Planfeststellungsverfahren zur Dresdner Bahn so einzuwirken, dass
dieses zügig zum Abschluss gebracht wird.
Bei dem Verfahren seien auch die Anwohnerinteressen
"hinreichend" zu berücksichtigen, etwa was den Lärmschutz
oder den Schutz vor Erschütterungen angeht. Sie bezieht sich
auf Aussagen eines Regierungsvertreters vom Dezember vergangenen
Jahres, denen zufolge noch kein Planfeststellungsbeschluss gefasst
worden sei und damit weder Baurecht noch eine
Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und Bahn vorliege.
Kritik übt die Fraktion auch an der mittelfristigen
Finanzplanung der Deutschen Bahn AG. Dabei stützt sie sich auf
Zeitungsberichte, denen zufolge die Bahn eine so genannte
Negativliste erstellt habe, die zurückgestellte Projekte
enthalte. Zu diesen gehöre auch die Flughafenanbindung BBI mit
der Mahlower Kurve. Sie fordert deshalb von der Regierung
Aufklärung darüber, ob diese durch ihren Bundesvertreter
im Aufsichtsrat bei der Mittelfristplanung 2005 bis 2009 einen
Vorbehalt mit Blick auf die Flughafenanbindung BBI geltend gemacht
hat.
Für die Union steht fest, dass die Flughafenanbindung vom
Nord-Süd-Tunnel über die Anhalter Bahn erfolgen muss,
wenn im Bereich des Berliner Eisenbahn-Außenrings die
Verbindungskurve für die Dresdner Bahn und den Airport-Express
nicht rechtzeitig fertig gestellt wird. Auf den dortigen zwei
Gleisen würde dann der gesamte Verkehr aus Richtung Dresden
und Leipzig abgewickelt, sodass für den Flughafenshuttle kein
Zeitfenster für eine 15-Minuten-Taktung, wie es das
Betriebskonzept vorsieht, vorhanden wäre. Der Antrag wurde am
18. März an den federführenden Ausschuss
überwiesen.
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