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Gleiche Bedingungen bei der Kreditvergabe
Gesetzentwurf zu Banken
Finanzen. Die CDU/CSU will für deutsche Banken gleiche
Wettbewerbsbedingungen bei der Kreditvergabe herstellen. Dazu hat
sie einen Gesetzentwurf (15/4841) vorgelegt, durch den das
Kreditwesengesetz geändert werden soll. Wie es darin
heißt, verlangt das Kreditwesengesetz die formalisierte
Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des
Kreditnehmers bereits ab einem Darlehensbetrag von 250.000 Euro.
Demgegenüber hätten österreichische Kreditinstitute
die wirtschaftlichen Verhältnisse nur dann offen zu legen,
wenn zehn Prozent der anrechenbaren Eigenmittel des Kreditinstituts
überschritten werden oder der Darlehensbetrag mindestens
750.000 Euro beträgt. Aufgrund dieses höheren Betrags
hätten österreichische Banken einen deutlichen
Wettbewerbsvorteil. Die Fraktion empfiehlt, den deutschen
Schwellenwert auf 1 Million Euro anzuheben und eine vom haftenden
Eigenkapital des Kreditinstituts abhängige
Großkreditgrenze einzuführen, von der an die
formalisierte Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse
des Kreditnehmers greift. Damit würde gerade bei sehr kleinen
Instituten eine der Größe des Instituts angemessene
Kreditvergabepolitik sichergestellt, argumentiert die Union.
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