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Ackerbau an Flüssen bleibt möglich
Vermittlungsergebnis zum
Hochwasserschutz
Umwelt. Der Bundestag hat am 17. März dem
Eini-gungsvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und
Bundesrat (15/5121) zum Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden
Hochwasserschutzes (15/3168, 15/3214, 15/3455, 15/3510) zugestimmt.
Der Bundesrat hatte dazu den Vermittlungsausschuss angerufen
(15/3871).
Im Mittelpunkt des Kompromisses steht die Aufhebung des
Ackerbauverbotes in erosionsgefährdeten Abflussbereichen der
Überschwemmungsgebiete. Aufgehoben wird auch das generelle
Verbot der Ausweisung neuer Baugebiete und der Errichtung neuer
Ölheizungsanlagen in Überschwemmungsgebieten. Der
ursprüngliche Gesetzesbeschluss des Bundestages hatte ein
Ackerbauverbot in erosionsgefährdeten Abflussbereichen ohne
Ausnahmemöglichkeiten und erhebliche Auflagen für die
Landwirtschaft außerhalb der Abflussbereiche vorgesehen. Nach
den Kompromissen müssen nun die Länder für
landwirtschaftlich genutzte Flächen in
Überschwemmungsgebieten festlegen, wie Erosionen und
Schadstoffeinträge vermieden oder verringert werden
können. Darüber hinaus eröffnet die jetzt
beschlossene Regelung den Behörden die Möglichkeit, in
Ausnahmefällen neue Baugebiete auch in
Überschwemmungsgebieten auszuweisen. Das soll dann
zulässig sein, wenn keine andere Möglichkeit der
Siedlungsentwicklung besteht oder geschaffen werden kann und das
neu auszuweisende Gebiet direkt an ein bestehendes Baugebiet
angrenzt. Der Hochwasserschutz darf dabei nicht beeinträchtigt
werden und die Bebauung nicht mit erheblichen Gefahren für
Personen oder Sachen verbunden sein.
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