|
![](../../../layout_images/leer.gif) |
wol
Empfehlungen des Beirats beachten
Nachhaltige Entwicklung
Umwelt. Der Umweltausschuss hat am 16. März einstimmig
einen Entschließungsantrag aller vier Fraktionen angenommen,
in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Stellungnahme des
Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung bei der
Fortschreibung ihrer Nachhaltigkeitsstrategie zu
berücksichtigen.
Mit der im April 2002 beschlossenen Nachhaltigkeitsstrategie
"Perspektiven für Deutschland" hatte die Regierung vier
vorrangige Handlungsfelder festgelegt und 21 Indikatoren definiert,
mit denen eine nachhaltige Entwicklung messbar und quantifizierbar
werden soll. Leitgedanke der Strategie ist es, mit heutigem Denken
und Handeln die Lebenssituation der derzeitigen Generation zu
verbessern, ohne die Zukunftsperspektiven der kommenden
Generationen zu verschlechtern.
Im November 2004 hatte die Regierung mit dem Fortschrittsbericht
2004 (15/4100) eine erste Evaluierung (Bewertung) vorgelegt. Der
von der Bundesregierung bereits im Jahr 2001 als Beratergremium
berufene Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung
hatte dazu eine Stellungnahme erarbeitet, deren Empfehlungen in die
künftige Nachhaltigkeitsstrategie einfließen sollen. Dies
gilt vor allem für die vom Beirat vorgeschlagenen
Handlungsfelder und Querschnittsaufgaben. Der Empfehlung zufolge
sind die Bereiche "Bildung für eine nachhaltige Entwicklung",
"Forschung und Innovation", "Prävention, Demografie und
Infrastruktur", "Verbraucherpolitik/Lebensstile, internationale
Vernetzung" und "Biologische Vielfalt und nachhaltige
Finanzpolitik" bei der Weiterentwick-lung der
Nachhaltigkeitsstrategie verstärkt zu
berücksichtigen.
Der Ausschuss spricht sich zudem für ein "Zieldreieck der
nachhaltigen Entwicklung" aus, das von der Enquete-Kommission
"Schutz des Menschen und der Umwelt" entwickelt wurde. Danach
stehen die ökologischen, ökonomischen und sozialen Ziele
gleichberechtigt und gleichwertig zueinander und formen eine
dreidimensionale Perspektive mit Querschnittscharakter für
eine nachhaltige Gesellschaftspolitik.
Die drei Bereiche der ökologischen, ökonomischen und
sozialen Leistungsfähigkeit seien nur gemeinsam zu sichern und
zu verbessern, da sie "einander bedingen und nicht teiloptimiert
werden können", wie es in der Begründung heißt.
Ferner soll der Bundestag es als seine besondere Aufgabe ansehen,
die Entwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie durch die Regierung
kritisch zu begleiten. Dabei soll das Parlament den
Informationsaustausch, die Vernetzung sowie die Kooperation mit
anderen politischen und gesellschaftlichen Akteuren der
Nachhaltigkeit verstärken.
Zurück zur
Übersicht
|