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wol
Keine Einigung auf gemeinsame Position
Ausländer-Integration
Inneres. Trotz vieler gemeinsamer Ansätze
in drei vorgelegten Anträgen zur Integration von islamischen
und anderen Ausländern konnten sich die Fraktionen am 16.
März im Innenausschuss auf keine gemeinsame Initiative
verständigen. Mit den Stimmen der Koalition und gegen die
Stimmen der Union bei Enthaltung der FDP hat sich der Ausschuss in
der Abstimmung zur Annahme der Initiative von SPD und
Bündnisgrünen (15/4394) für ein "Zusammenleben auf
der Basis gemeinsamer Grundwerte" ausgesprochen.
Die Koalition nennt als Kernpunkte für
Integration die Teilhabe am politischen, wirtschaftlichen und
kulturellen Leben, das Erlernen der deutschen Sprache, den
Religionsunterricht in deutscher Sprache und die Absage an
extremistische Bestrebungen. Gleichzeitig wird die Regierung
aufgefordert, die Integrationspolitik als Schwerpunkt ihrer Arbeit
zu betrachten. Das Bundesamt für Migration soll ein
Integrationsprogramm erarbeiten und dabei Länder, Kommunen und
Migrantenverbände einbeziehen. Zu verbessern sei die
Teilhabemöglichkeit zugewanderter Frauen und Mädchen am
Integrationsangebot. Auch sollen Vorkehrungen gegen familiäre
Gewalt getroffen und betroffenen Mädchen und Frauen Hilfe
angeboten werden. Neben der Einrichtung von Lehrstühlen
für islamische Religionen an deutschen Hochschulen sei der
Dialog zwischen den Religionen fortzusetzen und die
religionsrechtliche Integration des Islams zu beginnen.
Union fordert klare Grenzen
Mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung
der FDP abgelehnt wurde ein Antrag der CDU/CSU (15/4260), der
auffordert, "politischen Islamismus zu bekämpfen und
verfassungstreue Muslime zu unterstützen". Laut Union gilt es
deutlich zu machen, dass die Entfaltungsmöglichkeiten, die der
religiöse Pluralismus in Deutschland den Muslimen
einräumt, "dort endet, wo deren Wirken die Anforderungen
unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht mehr
erfüllt". Es gehe um die Anerkennung des Verfassungsstaates
einschließlich eines erkennbaren Bemühens um die deutsche
Sprache und der hier gewachsenen kulturellen Grundvorstellungen.
Deshalb müsse die gleichberechtigte Teilnahme von muslimischen
Mädchen und Frauen am gesellschaftlichen Leben sichergestellt
werden. Zwangsheiraten verstießen gegen das allgemeine
Persönlichkeitsrecht im Grundgesetz und könnten nicht
geduldet werden. Volksverhetzende Islamisten seien auszuweisen und
Ausnahmegenehmigungen für muslimische Schüler zum Besuch
islamischer Bildungseinrichtungen dürfe es wegen
möglicher Infiltration nicht mehr geben. Mit den Stimmen von
Koalition und CDU/CSU wurde auch der Antrag der FDP abgelehnt
(15/4401). Die Liberalen haben sich dabei zusätzlich zu
Ansätzen in den anderen Initiativen - Beherrschung der
deutschen Sprache und deutschem Religionsunterricht durch
muslimische Lehrer - auch für die Zuerkennung des kommunalen
Wahlrechts für Angehörige von Nicht-EU-Staaten
ausgesprochen, wenn sie seit mehr als fünf Jahren
rechtmäßig in Deutschland leben. Auch sollte
Ausländern der Zugang zum Arbeitsmarkt möglich
werden.
In der Diskussion warb die FDP dafür,
den erfolgreichen Ansatz eines "Wandels durch Annäherung" auch
im Bereich der Integration von Andersgläubigen einzusetzen.
Die Union bezeichnete in ihrer Kritik den SPD-Ansatz als "zu
wolkig". Tatsächlich sei es erforderlich, die Nichtteilnahme
islamischer Mädchen und Frauen an deutschen
Integrationsangeboten zu sanktionieren, um dies auch gegen den
Willen der Männer durchzusetzen. Die Schnittmenge gemeinsamer
Ansätze sehe man im Übrigen auf den islamischen Kontext
begrenzt. Die Einbeziehung weitergehender Ansätze im Rahmen
einer zweiten Novellierung der EU-Aufenthaltsrichtlinie weise man
entschieden zurück. SPD und Bündnisgrüne
äußerten ihrerseits Unverständnis an der
Unions-Kritik. Diese habe sich nur auf Probleme mit dem Islamismus
bezogen, während die anderen Anträge wesentlich weiter
gefasst seien. Zudem habe der Bund mit der finanziellen Zusage an
der Hälfte aller Integrationsmaßnahmen bereits konkrete
Vorleistungen gegenüber den Ländern erbracht.
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