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Akustische Wohnraumüberwachung ist unter
Experten umstritten
Anhörung
Recht. Der Gesetzentwurf der Regierung zur Umsetzung des
Bundesverfassungsgerichtsurteils über die akustische
Wohnraumüberwachung (15/4533) ist unter Experten umstritten.
Dies zeigte die öffentliche Anhörung des
Rechtsausschusses am 16. März. Der Entwurf will dabei das
Strafverfolgungsinstrument erhalten, aber den "Kernbereich privater
Lebensgestaltung" gemäß dem Urteil schützen. So ist
die unverzügliche Unterbrechung der Aufzeichnung vorgesehen,
wenn absolut geschützte Bereiche gefährdet sein
könnten.
Der Direktor des Landeskriminalamtes Brandenburg, Dieter
Büddefeld, sieht den Grundrechtsschutz in allen Punkten
umgesetzt - aber eine verbesserte Ermittlungspraxis zur
erfolgreichen Bekämpfung organisierter Kriminalität werde
nicht erreicht. Auch Reinhard Chedar, leitender Kriminaldirektor
des Landeskriminalamtes Hamburg, lehnt den Entwurf ab. In vielen
sinnvollen Fällen wäre dann die Überwachung nicht
mehr möglich. Zudem führe ein gebotener
Überwachungsabbruch zu Aufzeichnungslücken, die vor
Gericht zu Manipulationsvorwürfen führen könnten.
Rolf Hannich, Bundesanwalt am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, sieht
dagegen umfassende Änderungen an dem Entwurf als "nicht
angezeigt" an. Die Vorgaben seien materiell und verfahrensrechtlich
zutreffend umgesetzt. Schwierigkeiten in der Praxis seien zu
ändern.
Kriminaldirektor Joachim Kessler vom Bundeskriminalamt
Meckenheim sagte, die neuen gesetzlichen Vorgaben seien von der
Polizei "nicht leistbar". Anwalt Christian Kirchberg aus Karlsruhe
erinnerte, der "große Lauschangriff" habe der Abwehr des
Terrorismus dienen sollen, sei aber nur zweimal angefordert worden.
Er sei eher überflüssig. Hannes Meyer-Wieck vom
Max-Planck-Institut in Freiburg sagte, die Überwachung habe
nur selten organisierter Kriminalität gegolten, sei aber
häufig erfolgreich gewesen.
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