Hartmut Hausmann
Außenpolitik soll Vorreiter sein
Aussprache zur Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik (GASP)
Im Bereich der EU-Außenpolitik sollen die Länder der
Union wichtige Regeln der EU-Verfassung bereits vor in Kraft treten
des Vertragswerkes anwenden. Diese Aufforderung richtete das
Europäische Parlament im Anschluss an die Aussprache über
den Jahresbericht zur Gemeinsamen Außen und Sicherheitspolitik
(GASP) an den Ministerrat der Gemeinschaft. Mit dem Vorschlag, die
Verfassungsregeln in der EU-Außenpolitik schon früher
anzuwenden, sollen europäische Positionen in der Weltpolitik
gestärkt werden. Dies ist möglich, da die
Außenpolitik kein Gemeinschaftsverfahren ist, sondern von den
Staaten der Gemeinschaft allein verantwortet wird.
Kampf gegen den Terrorismus
Ein solcher Vorgriff auf die künftigen Vertragsgrundlagen
wurde bereits bei der Errichtung der Europäischen
Verteidigungsagentur, dem Kampftruppenkonzept und der Entwicklung
des Projekts der Nachbarschaftspolitik praktiziert. Als weitere
Aufgabe wird die so genannte Solidaritätsklausel für den
Fall eines bewaffneten Angriffs - nicht nur von terroristischen
Bedrohungen - genannt. Darüber hinaus soll der Aufbau eines
Europäischen Auswärtigen Dienstes zügig umgesetzt
werden. Er soll künftig für das außenpolitische
Handeln der EU eine Schlüsselrolle spielen.
Zwischen Ministerrat und Parlament herrscht Einigkeit
darüber, dass der Kampf gegen den Terrorismus die
traditionelle Unterscheidung zwischen Außen- und Innenpolitik
aufhebt. In dem Bericht wurde darauf hingewiesen, dass sich die
Union in einer optimalen Position befinde, um im Kampf gegen den
Terrorismus ein entscheidende Rolle zu spielen: 25 Prozent des
globalen Bruttosozialprodukts entfallen auf die EU sowie 50 Prozent
der weltweit geleisteten Entwicklungshilfe und 40 Prozent des
UN-Haushalts. Mit diesen führenden Positionen und dem Netzwerk
von Abkommen mit mehr als 120 Staaten könne die Union auf
diesem Gebiet ein entscheidendes Mitspracherecht für sich in
Anspruch nehmen.
Je mehr Verantwortung Europa bei der Terrorismusbekämpfung
übernehme, erklärte der deutsche Be-richterstatter Elmar
Brok, um so mehr müsse die Union die Frage beantworten, wann
der Rückgriff auf Gewalt notwendig und legitim werde. Auch
wenn für die EU außer Frage stehe, dass der
UN-Sicherheitsrat die primäre Verantwortung für die
Wahrung des Friedens trage, bleibe unklar, unter welchen
Umständen es legitim sein könne, bei EU-Aktionen als
letztes Mittel auf Gewalt zurückzugreifen.
Während die Europäische Sicherheitsstrategie sich
früher vorrangig auf militärische Aspekte
beschränkte, verfolgt die Union heute einen ganzheitlichen
Ansatz. Dabei spielt die Bekämpfung von Armut,
Unterernährung und anderen destabilisierenden Faktoren eine
wichtige Rolle für die Stärkung der internationalen
Ordnung. In den vergangenen zehn Jahren konzentrierte sich die
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik vor allem auf den
Balkan und auf die Staaten Osteuropas. Das Parlament mahnt daher
angesichts der terroristischen Bedrohung bei der gemeinsamen
Außenpolitik eine größere geografische
Ausgewogenheit an.
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