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sas
Sozialversicherungspflicht von EU-Saisonarbeitern
klären
Debatte im Ausschuss
Verbraucherschutz. "Wir wollen helfen, Probleme bei der Zahlung
von Sozialversicherungsbeiträgen von Saisonarbeitskräften
aus osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten für das Jahr 2004
zu klären", sagte ein Regierungsvertreter am 20. April im
Verbraucherschutzausschuss. Dabei könne die Bundesregierung
allerdings nicht Adressat von Forderungen sein. Es gehe lediglich
darum, betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben Hilfe zu leisten.
Er deutete an, dass die bis zum EU-Beitritt osteuropäischer
Staaten am 1. Mai 2004 gültigen Regelungen für
Saisonarbeitnehmer möglicherweise auf das gesamte Jahr 2004
ausgedehnt werden.
Zweifel hegte er, ob dies auch für 2005 gelten könne,
da bereits Saisonarbeiter mit Vordrucken zum Abführen von
Lohnnebenkosten etwa zum Spargelstechen hierzulande erschienen
seien. Seit dem Beitritt von Ländern wie Polen, Tschechien
oder der Slowakei gelte für Saisonarbeitskräfte die
Sozialversicherungspflicht nach den Regelungen ihres Heimatlandes
und nicht des Landes, in dem sie eingesetzt würden. Im Herbst
vergangenen Jahres sei die Brisanz des Themas öffentlich
geworden: Für polnische Hilfsarbeitskräfte, die bei der
Ernte auf hiesigen Feldern eingesetzt wurden, hätte ein Anteil
von 28 Prozent an Lohnnebenkosten entrichtet werden müssen,
wenn diese auch in ihrem Heimatland als
sozialversicherungspflichtig galten. Das
Bundesgesundheitsministerium verhandle nun über die
rückwirkende Zahlungsverpflichtung mit seinem polnischen
Gegenüber, weil diese Beträge offensichtlich nicht
entrichtet worden sind.
Für eine "kurzfristige Lösung" trat die Vorsitzende
des Verbraucherschutzausschusses, Herta Däubler-Gmelin (SPD),
ein. Wie die Union hielt sie es für notwendig, "Spitzen" in
der Landwirtschaft mit Saisonregelungen abzufangen, rief aber dazu
auf, die reguläre Arbeit mit deutschen Arbeitnehmern zu
bewältigen. Dabei dürfe die strukturelle Arbeitslosigkeit
nicht aus dem Blick geraten. In diesem Zusammenhang seien die
Landwirte gehalten, auch über flexiblere Arbeitszeitmodelle,
etwa über Jahresarbeitszeitkonten, nachzudenken.
Union und FDP hatten für 2004 und 2005 einen
"Vertrauensschutz" für die betroffenen Landwirte gefordert und
für eine Einigung mit Polen plädiert, in diesem Zeitraum
auf Beitragszahlungen zu verzichten. Selbst Vertreter der
Bundesagentur für Arbeit und der Bundesversicherungsanstalt
für Angestellte hätten sich überzeugt gezeigt, dass
für polnische Hilfsarbeitskräfte aufgrund einer
Übergangsregelung bis 2011 das deutsche Recht gelte.
Demzufolge hätten Landwirte "vollkommen legitim" von der
geringfügigen Beschäftigung Gebrauch gemacht und für
eine zweimonatige Hilfstätigkeit polnische Saisonarbeiter
sozialversicherungsfrei eingestellt. Bei vom Arbeitsamt
zugewiesenen deutschen Arbeitskräften hätten Landwirte
eine mangelnde Motivation und geringe Ausdauer festgestellt.
Weiter äußerte die Union die Befürchtung, dass
Arbeitsplätze verloren gingen, wenn man im Sonderkulturanbau
(Wein oder Spargel) nicht auf Saisonarbeiter zurückgreifen
könne.
Bündnis 90/Die Grünen äußerten ihr
Unverständnis über Bemerkungen des Präsidenten des
Deutschen Bauernverbandes, deutsche Arbeitslose seien den Bauern
auf den Feldern nicht zuzumuten. Man habe sich in der
Landwirtschaft seit Jahrzehnten keinen Gefallen getan, hier nur auf
Billigarbeitskräfte zu setzen. Es müsse darum gehen, mehr
qualifizierte Menschen zu finden.
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